Polizeimeldung: 574/2020
Magdeburg, den 19.09.2020

Polizeimeldungen

Kriminalitätslage und Verkehrslage

Kriminalitätslage

  

Gefährliche Körperverletzung durch Feuerwerkskörper

In den Abendstunden des 19.09.2020 spielten zwei Kinder auf einem Fußweg in Fermersleben. Völlig unerwartet warf ein unbekannter Täter zwei kleine Feuerwerkskörper in Richtung der Kinder. Hierbei verletzte sich eines der Kinder leicht am Arm. Weder der 10-jährige Verletzte, noch seine 12-jährige Spielgefährtin konnten Angaben zum Täter machen. Laut ihren Aussagen könnte der Täter die Feuerwerkskörper geschützt von einem naheliegenden Grundstück aus geworfen haben. Die Polizei ermittelt wegen gefährlicher Körperverletzung.

 

Brände in Magdeburg

 Im Rahmen der frühen Morgenstunden des 20.09.2020 kam es in Magdeburg an verschiedenen Orten zu Sachbeschädigungen durch Feuer. So wurden diverse Mülltonnen im Bereich Hasselbachplatz, Damaschkeplatz und der Ackerstraße in Brand gesetzt. Dieses führte u.a. in der Keplerstraße dazu, dass eine Hausfassade in Mitleidenschaft gezogen wurde.

An einer Baustelle in der Großen Diesdorfer Straße zündeten unbekannte Täter im gleichen Tatzeitraum Baumaterialien an, was zu Sachschäden im hohen vierstelligen Bereich führte.

Da bereits von solch vermeintlich kleinen Bränden ein großes Gefahrenpotential ausgeht, bittet die Polizei um Mithilfe. Personen, welche sachdienliche Hinweise zur Tat und deren Begehung machen können, werden gebeten, dieses telefonisch in der zuständigen Dienststelle unter der 0391-546 3292 zu melden.

 

 

Verkehrslage      

 

Trunkenheit im Straßenverkehr - mit einem Go-Kart

Einen besonderen Bürgerhinweis erhielten die Beamten am 20.09.2020 gegen 00:00 Uhr. Eine Magdeburgerin konnte in der Alten Neustadt beobachten, wie der spätere Beschuldigte sich mit einem Go-Kart im öffentlichen Straßenverkehr bewegte.

Trotz mehrerer Anhaltesignale des eingesetzten Funkstreifenwagens entzog sich der 28-jährige Beschuldigte widerrechtlich der Kontrolle. Die daraus resultierende Verfolgungsfahrt endete dennoch kurze Zeit später, da der Fahrzeugführer sich in einer Kurve verschätzte und gegen einen Baum fuhr.

Im Anschluss konnten die Beamten den unverletzten Beschuldigten ansprechen und die Ermittlungen beginnen. Es stellte sich heraus, dass der Beschuldigte keinen Führerschein besaß, einen Atemalkoholwert von 1,8 Promille aufwies und das Go-Kart nicht über die notwendige Straßenzulassung verfügte. Da er gegenüber den Beamten während der Kontrolle Widerstand leistete, wird darüber hinaus ein Verfahren wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet.

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