Pressemitteilung: 056/2020
Magdeburg, den 22.09.2020

Schwerpunktkontrollwoche Ablenkung

254 Verkehrsteilnehmer mit Handy unterwegs

Die Polizei Sachsen-Anhalts hat in der Woche vom 14. bis 20. September 2020 erneut landesweite Kontrollen durchgeführt. Der Schwerpunkt der Kontrollen lag dabei auf dem Phänomen „Ablenkung im Straßenverkehr“.

Innenminister Holger Stahlknecht:
„Telefonieren oder Texten während der Fahrt erhöht das Unfallrisiko erheblich. Bereits beim Telefonieren hinterm Steuer ist das Gefahrenpotential der Ablenkung so hoch wie beim Fahren mit mehr als 0,8 Promille Alkohol im Blut. Kein Anruf und keine Nachricht sind so wichtig, dass man dafür das eigene Leben oder das von anderen Menschen aufs Spiel setzt. Das gilt für Führer von Kraftfahrzeugen genauso wie für Radfahrer.“

Im Ergebnis der Kontrollwoche kann Folgendes bilanziert werden:

Darüber hinaus erfolgte in zwei Fällen die Sicherstellung des Führerscheins, in 45 Fällen wurden durch die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten Sicherheitsleistungen erhoben.

Die nächste landesweite Schwerpunktkontrollwoche in Sachsen-Anhalt findet zum Thema „Gewerblicher Personen- und Güterverkehr“ vom 12. bis 18. Oktober 2020 statt.


Hintergrund:
Die Nutzung von elektronischen Geräten durch Verkehrsteilnehmer birgt erhebliche Risiken und Gefahren für die Sicherheit im Straßenverkehr. Zudem begründen nicht erklärbare bzw. nachvollziehbare Geschehensabläufe bei schwerwiegenden Verkehrsunfällen, wie z. B. ein Auffahren an Stauenden, Abkommen von der Fahrbahn oder ein Fahren in den Gegenverkehr den Verdacht einer hohen Dunkelfeldziffer im Bereich der Ursache Ablenkung bei dem jeweiligen Fahrzeugführenden. Vermehrt steht dieses Verhalten von Verkehrsteilnehmenden im Fokus der polizeilichen Aufnahme und Sachbearbeitung schwerer und schwerster Verkehrsunfälle.

Die Polizei Sachsen-Anhalt bekämpft durch Aufklärung, aber auch durch Verkehrsüberwachung das Phänomen der Ablenkung. Die landesweite Schwerpunktkontrollwoche unterstreicht die Anstrengungen der Landespolizei zur Bekämpfung dieses Verhaltens und hält die Verkehrsteilnehmenden zur Einhaltung der Verkehrsvorschriften an.

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