Pressemitteilung: 85/2020
Halle (Saale), den 08.10.2020

Öffentliche Auslegung von 19.10.2020 bis einschließlich 20.11.2020

Festsetzungsverfahren des Überschwemmungsgebietes Uchte

Für das Gewässer Uchte von der Mündung in die Biese (km 0+187) bis Uchtspringe (km 53+607) soll zur Gewährleistung des Hochwasserschutzes ein Überschwemmungsgebiet festgesetzt werden. Nachdem im Rahmen der öffentlichen Auslegung vom 20.01.2020 bis einschließlich 21.02.2020 alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger, Institutionen und andere ihre Einwendungen und Stellungnahmen abgeben konnten, wurden diese ausgewertet und in die Planung einbezogen. Daraufhin erfolgte die Anpassung der Überschwemmungs-gebietskarten, die nun zur Einsicht ausgelegt werden.

Als Überschwemmungsgebiet werden gemäß dem Wassergesetz (WHG § 76 Abs. 2) Flächen festgesetzt, in denen statistisch einmal in 100 Jahren ein Hochwasserereignis zu erwarten ist (HQ 100). Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt stellt die Überschwemmungsflächen dem Landesverwaltungsamt als Grundlage für die Erarbeitung und Visualisierung der Gebietskarten zur Verfügung. Die Ermittlung erfolgt im Ergebnis einer hydrodynamischen Modellierung und gibt die tatsächliche Situation wieder, die sich bei einem Hochwasser (HQ 100) einstellen würde.

Ab dem 19.10.2020 bis einschließlich 20.11.2020 haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, den Verordnungsentwurf und die Überschwemmungsgebietskarten im Landesverwaltungsamt einzusehen:

Landesverwaltungsamt
Dessauer Str. 70
Zimmer 200
06118 Halle (Saale)

Mo. – Do. von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 15:00 Uhr
Fr. und vor gesetzlichen Feiertagen von 09:00 bis 12:00 Uhr

Der Verordnungsentwurf sowie die Grenzen des Überschwemmungsgebietes können mit Beginn der Auslegung auch auf der Internetseite des Landesverwaltungsamtes unter folgender Adresse abgerufen werden:

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/service/ueberschwemmungsgebiete/

Damit Bürger, die nicht über einen Internetzugang verfügen, ebenfalls die Möglichkeit haben den Verordnungsentwurf einzusehen, wurde dem Landkreis Stendal sowie den betroffenen Städten und Gemeinden je eine Daten-CD mit den entsprechenden Unterlagen zur Verfügung gestellt. Die bereitgestellten Daten werden bei den nachfolgenden Stellen während der Dienststunden öffentlich ausgelegt:

Landkreis Stendal
Untere Wasserbehörde
Hospitalstraße 1-2
39576 Stendal

Hansestadt Osterburg (Altmark)
Ernst-Thälmann-Straße 10
39606 Hansestadt Osterburg (Altmark)

Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck
An der Zuckerfabrik 1
39596 Goldbeck

Hansestadt Stendal
Markt 1
39576 Hansestadt Stendal

Stadt Bismark (Altmark)
Breite Straße 11
39629 Bismark (Altmark)

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann sich bis spätestens zwei Wochen nach dem Ende der Auslegungsfrist, d.h. bis einschließlich zum Montag, den 07.12.2020, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Oberen Wasserbehörde (Landesverwaltungsamt) äußern.

Impressum Landesverwaltungsamt Pressestelle

Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)

Tel: +49 345 514 1244
Fax: +49 345 514 1477

Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

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