Pressemitteilung: 422/2020
Magdeburg, den 10.10.2020

Kulturstiftungen: Sachsen-Anhalt fordert zügigen Abschluss einer Vereinbarung über Investitionsmittel

Zwischen den für Kultur zuständigen Ministerien in Sachsen-Anhalt und Thüringen und der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien sind in den vergangenen Wochen konstruktive Verhandlungen über die Ausgestaltung eines Sonderinvestitionsprogramms für hochrangige mitteldeutsche Burgen und Schlösser geführt worden. Ziel dieses Programms war ursprünglich die Errichtung einer gemeinsamen Mitteldeutschen Kulturstiftung. Jetzt soll das Programm den Kulturstiftungen der beiden Länder direkt zu Gute kommen, ohne eine gemeinsame Stiftung als „Dach“ der beiden Länder zu errichten.

Nach dem monatelang verhandelten Entwurf eines dafür notwendigen neuen Beschlusses, der aus Sicht der CDU/CSU-Fraktion des Deutschen Bundestages im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hätte verabschiedet werden können, würde der Bund für die Kulturstiftung Sachsen-Anhalt und die Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten ein Sonderinvestitionsprogramm sowie zusätzlich Betriebsmittel in Form eines jährlichen Festbetrags zur Verfügung stellen. Weil beide Länder ein hohes Interesse daran haben, dass die Förderung über 2027 hinaus verstetigt wird, sollen schon im Jahr 2024 Verhandlungen mit der Absicht einer Fortsetzung über das Jahr 2027 hinaus aufgenommen werden.

Rainer Robra, Kulturminister des Landes Sachsen-Anhalt, erklärte: „Das bisher erreichte Verhandlungsergebnis, das im Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion zum Ausdruck kommt, übertrifft die ursprünglichen Erwartungen bei weitem. Es kann dazu beitragen, dreißig Jahre nach Herstellung der Deutschen Einheit in den Ländern Sachsen-Anhalt und Thüringen, einen großen Investitionsstau abzuarbeiten, der sich außerhalb des herausragend sanierten Weltkulturerbes aufgebaut hat. Von Seiten Sachsen-Anhalts wurde alles unternommen, um diese einmalige Chance für den Erhalt der großartigen Kulturlandschaft nach jahrelangem zähen Ringen erfolgreich und zielführend zu nutzen.“

Robra appellierte an die Vertreter des Landes Thüringen, diese Chance nicht mit der in der Kulturpolitik hoch umstrittenen Forderung nach Aufnahme dieser Landesstiftungen in den Katalog der institutionell vom Bund geförderten Einrichtungen zu belasten, sondern dazu beizutragen, dass zeitnah, spätestens in der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages im November, grünes Licht für den Start des Sonderinvestitionsprogrammes und den Einsatz der Betriebsmittel gegeben werden könne. Er sei bereit, sich auf der dargestellten Grundlage notfalls auch bilateral mit dem Bund zu verständigen, um zu verhindern, dass schon bereitgestellte Mittel in Millionenhöhe einfach verfallen. Sachsen-Anhalt habe alle Vorbereitungen getroffen, damit die Umsetzung des Programms noch im Herbst 2020 starten kann.

Hintergrund:

Seit dem Beschluss des Deutschen Bundestages vom 8. November 2018 gab es den Versuch Sachsen-Anhalts, gemeinsam mit dem Freistaat Thüringen, die Grundlagen für eine gemeinsame Kulturstiftung beider Länder zu schaffen. Dieses Ziel hatte der Deutsche Bundestag in einem Maßgabe-Beschluss des Haushaltsausschusses vorgegeben und es zugleich zur Bedingung einer Bundesförderung von 400 Millionen Euro Investitionskosten bis 2026 sowie dauerhaft 30 Millionen Betriebskostenzuschuss an eine neue gemeinsame Stiftung gemacht. Nachdem aber Thüringens Minderheitsregierung absehbar keine Mehrheit für den ausgehandelten Staatsvertrag fand, war auch Sachsen-Anhalt gezwungen, die Kabinettsbefassung zurückzuziehen.

Ziel eines Vorschlags der CDU/CSU-Fraktion des Deutschen Bundestages ist es, dass der Haushaltsausschuss den Beschluss fasst, dass für die Kulturstiftung Sachsen-Anhalt und die Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten in den Ländern Sachsen-Anhalt und Thüringen ein Sonderinvestitionsprogramm 1 (SIP 1) in Höhe von 200 Millionen Euro (jeweils 100 Millionen Euro pro Stiftung) über eine Laufzeit von acht Jahren (2020-2027) zur Verfügung gestellt wird. Die Länder Sachsen-Anhalt und Thüringen sollen die Komplementärfinanzierung von 200 Millionen Euro zu gleichen Teilen entsprechend Ihrer Landeshaushalte sicherstellen.

Zusätzlich soll der Bund für die beiden Stiftungen und den in ihren Liegenschaften gelegenen Museen Betriebsmittel in Form eines jährlichen Festbetrags in Höhe von bis zu 30 Millionen Euro in den Jahren 2020 und 2021 sowie 15 Millionen Euro jährlich über die restliche Laufzeit des Sonderinvestitionsprogramms 1 (SIP 1) zur Verfügung stellen, die zu gleichen Teilen auf die beiden Stiftungen aufgeteilt werden sollen. Die Investitionskosten sollen überjährig zur Verfügung gestellt werden, die Betriebsmittel ebenfalls ab 2021. Nach diesem Vorschlag sollen im Jahr 2024 Verhandlungen über eine Fortsetzung des Sonderinvestitionsprogramms (SIP 2) aufgenommen werden.

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