Pressemitteilung: 17/2020
Magdeburg, den 18.10.2020

Schließung der Grundschule in Siersleben vorläufig gestoppt

Mit Beschluss vom 15. Oktober 2020 hat der 3. Senat des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt die Aufhebung des Grundschulstandortes Siersleben bis zum Ablauf des 1. Schulhalbjahres 2020/2021 gestoppt. Nach Ablauf des 1. Halbjahres des Schuljahres 2020/2021 könne die Schulschließung nach derzeitiger Erkenntnis dagegen vollzogen werden. Damit wurde auf Beschwerde der Gemeinde Gerbstedt ein Beschluss des Verwaltungsgerichts Halle teilweise geändert, durch den auf Eilantrag von Eltern eine Schließung des Grundschulstandorts Siersleben bis auf weiteres ausgeschlossen worden war.

Zur Begründung hat der 3. Senat ausgeführt, dass nach gegenwärtigen Sachstand eine eindeutige Aussage zum voraussichtlichen Erfolg oder Misserfolg des Rechtsbehelfs in der Hauptsache gegen die in der Allgemeinverfügung der Gemeinde Gerbstedt getroffenen Regelung über die Aufhebung des Schulstandortes Siersleben nicht möglich sei. Die Erfolgsaussichten seien offen. Im Hinblick darauf sei eine Interessenabwägung geboten, bei der die öffentlichen Interessen an der Aufhebung des Schulstandortes gegen die Interessen der Eltern und Schüler an der (Weiter-)Beschulung in der Grundschule in Siersleben abzuwägen seien. Im Hinblick auf den bereits laufenden Schulbetrieb und auch angesichts des Alters der zu beschulenden Kinder sei es angezeigt, das begonnene Schulhalbjahr an der Grundschule Siersleben fortzusetzen. Nach Ablauf des 1. Halbjahres des Schuljahres 2020/2021 sei hingegen von einem Überwiegen des öffentlichen Interesses der Gemeinde Gerbstedt am Vollzug der angefochtenen Entscheidung auszugehen.

Der Beschluss ist unanfechtbar.

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15. Oktober 2020 – 3 M 175/20
VG Halle, Beschluss vom 26. August 2020 – 6 B 223/20 HAL

 

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