(OLG NMB) Verfahren gegen Stephan B.: Hauptverhandlungstermine ab dem 3. November 2020
In dem Verfahren gegen Stephan B. sind folgende Termine zur Fortsetzung der Hauptverhandlung anberaumt:
Dienstag, den 3. November 2020, 9:30 Uhr
Es ist ein rechtsmedizinischer Sachverständiger geladen, der die Verletzungen des Angeklagten begutachtet hat. Ferner ist ein Zeuge zu dem Geschehen in der Synagoge geladen. Nach Anhörung des rechtsmedizinischen Sachverständigen und des Zeugen ist mit der Erstattung des psychiatrischen Gutachtens zur Schuldfähigkeit des Angeklagten zu rechnen.
Mittwoch, den 4. November 2020, 9:30 Uhr
Es ist eine sachverständige Zeugin geladen. Gegenstand der Beweisaufnahme werden voraussichtlich Internetaktivitäten im Anschluss an den Livestream vom 9. Oktober 2019 sein. Ferner sind zwei Ermittlungsbeamte des Bundeskriminalamtes geladen. Sie werden voraussichtlich zu den von ihnen gefertigten Vermerken über den Inhalt der beim Angeklagten sichergestellten Speichermedien und die während der Tat gefertigten Videoaufzeichnungen vernommen.
Anschließend sind (teilweise unter Abweichung der in der vorangegangenen Pressemitteilung 15/2020 mitgeteilten Termine) weitere Fortsetzungstermine bestimmt auf:
Dienstag, den 17. November 2020, 9:30 Uhr
Mittwoch, den 18. November 2020, 9:30 Uhr
Dienstag, den 01. Dezember 2020, 9:30 Uhr
Mittwoch, den 02. Dezember 2020, 9:30 Uhr
Dienstag, den 08. Dezember 2020, 9:30 Uhr
Mittwoch, den 09. Dezember 2020, 9:30 Uhr
Dienstag, den 21. Dezember 2020, 9:30 Uhr
Mittwoch, den 22. Dezember 2020, 9:30 Uhr
Henning Haberland
Pressesprecher
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