Pressemitteilung: 482/2020
Magdeburg, den 10.11.2020

Tullner: „Verlässliche Förderung für Erwachsenenbildung“/Gesetzentwurf in der Anhörung

Die Landesregierung hat heute auf Vorschlag von Bildungsminister Marco Tullner eine Neufassung des geltenden Erwachsenenbildungsgesetzes zur Anhörung freigegeben. Eine Überarbeitung war mit Blick auf die aktuellen Herausforderungen wie z. B. die Alphabetisierungs- und Grundbildungsarbeit, die Digitalisierung und Integration notwendig geworden. „Wir brauchen für die Erwachsenenbildung verlässliche finanzielle Rahmenbedingungen und ein Gesetz, das aktuelle Herausforderungen zeitgemäß abbildet“, erklärte Bildungsminister Tullner.

 

Künftig soll die Fördersystematik eine höhere Planungssicherheit für die Einrichtungen ermöglichen sowie eine gerechtere, transparentere und leistungsförderndere Verteilung der Mittel gewährleisten. Die Förderung erfolgt dann auf der Grundlage von vier Säulen. So wird es neben einem Basiszuschuss leistungsbezogene und themenbezogene Zuschüsse sowie die Projektförderung geben.

 

Darüber hinaus werden Maßnahmen zur Qualitätssicherung implementiert. Gleichzeitig werden digitale Lehr- und Lernformate sowie die Fach- und Koordinierungsstelle Alphabetisierung und Grundbildung im Gesetz abgebildet. Die Gesetzesnovelle soll zudem dazu führen, dass durch die Kooperationsmöglichkeiten mit allgemein- und berufsbildenden Schulen sowie den Hochschulen neue Zielgruppen für die Einrichtungen erschlossen werden können.

 

Bereits an der Erarbeitung des Gesetzentwurfes waren die anerkannten Einrichtung der Erwachsenbildung über den Landesausschuss für Erwachsenenbildung (LAEB) intensiv beteiligt. Der Gesetzentwurf soll nach erfolgreicher Anhörung zeitnah in den Landtag von Sachsen-Anhalt eingebracht werden.

 

 

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