Pressemitteilung: 26 / 2020
Magdeburg, den 12.11.2020

Ergebnisse der Steuerschätzung vom November 2020:

Konjunkturelle Erholung gefestigt, die Herausforderungen für die Haushalte bleiben aber hoch

Die vom Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ aktuell vorgelegte Prognose bestätigt in der Grundtendenz die Ergebnisse der Interimsprojektion vom September dieses Jahres: Nach drastischem Einbruch der Wirtschaftsleistung um 9,8 % im zweiten Quartal hat sich die Wirtschaft in den Folgemonaten sehr rasch und sehr deutlich erholt. Im dritten Quartal zeichnet sich bereits wieder ein Wachstum von über 8,2 % ab. Zwar dämpft der derzeitige Teil-Lockdown die wirtschaftliche Erholung etwas, alles in allem kann aber von einer weiteren Verfestigung der wirtschaftlichen Erholung ausgegangen werden. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) wird nach Einschätzung der Bundesregierung im Durchschnitt des Jahres 2020 um real 5,5 % zurückgehen. Für das Jahr 2021 wird dann eine deutliche Erholung der Wirtschaftsleistung um weiterhin 4,4 % erwartet.

Vor diesem Hintergrund ergeben sich für Sachsen-Anhalt für dieses und das nächste Jahr im Vergleich zum Haushaltsplan Mindereinnahmen von 823 Mio. EUR bzw. 665 Mio. EUR. In der September Steuerschätzung (Interimssteuerschätzung) lagen die Mindereinnahmen noch um rund 140 Mio. EUR bzw. um rund 50 Mio. EUR höher. Damit wirkt sich die aktuell verbesserte Grundtendenz der Wirtschaftsentwicklung – gleiches gilt auch für die mittlere Frist – alles in allem positiv auf die erwarteten Einnahmen aus. Gleichwohl bleiben die finanziellen Belastungen hoch.

Finanzminister Michael Richter: „Die November Steuerschätzung verdeutlicht einmal mehr, dass die wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen der Corona Pandemie die öffentlichen Haushalte noch lange belasten werden. Auf diese strukturellen Veränderungen muss der Haushalt reagieren. Das bedeutet vor allem, dass die im beschlossenen Doppelhaushalt 2020/2021 angelegte Ausgabenlinie nicht unverändert auf die nächsten Haushaltsjahre fortgeschrieben werden kann.

Geht man davon aus, dass wir uns in 2022 tatsächlich wieder in einer konjunkturellen Normallage befinden werden, dann ist auch der Weg einer weiteren Kreditaufnahme weitgehend verschlossen. Vor diesem Hintergrund werden wir im Rahmen der aktuell zu erstellenden Finanzplanung einen Vorschlag vorlegen, wie mit diesen Herausforderungen umgegangen werden kann, um zum einen die Anforderungen der Schuldenbremse zu erfüllen und zum anderen die Handlungsfähigkeit des Landes zu gewährleisten.“

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