Polizeimeldung: 669/2020
Magdeburg, den 09.11.2020

Polizeimeldung

„Spaziergang“ ist eine nicht angemeldete Versammlung

Wie schon in der Vorwoche kamen am Abend des 9. November um 19:00 Uhr erneut Personen des durchweg bürgerlichen Spektrums auf dem Magdeburger Domplatz zusammen, um in Form eines Schweigemarsches mit Kerzen ihren Unmut über die Bundes- und Landespolitik zum Ausdruck zu bringen. Zu diesem Schweigemarsch unter dem Motto: „Für Frieden und Freiheit – Für unsere Kinder“ wurde zuvor in den sozialen Medien mo-bilisiert.
Durch die vor Ort agierenden Polizeibeamten wurde den in der Spitze bis zu 80 Teilnehmern verdeutlicht, dass es sich, entgegen der von den Per-sonen vertretenen Auffassung, bei dieser Art von Zusammenkünften um Versammlungen im Sinne des Versammlungsgesetztes (VersammlG LSA) handelt, welche einer Anmeldepflicht unterliegen. Allein der Aufruf zu ei-nem „Spaziergang“ nimmt dem gemeinsamen Motiv der Teilnehmer und der gemeinschaftlichen Meinungskundgabe nicht den Charakter einer Ver-sammlung.
Trotz fehlender Gesprächs- und Kooperationsbereitschaft der Versamm-lungsteilnehmer wurde durch die Polizei dem Grundrecht auf Versamm-lungsfreiheit und freie Meinungskundgabe dahingehend Rechnung getra-gen, dass diese den Aufzug, unter Einforderung der Einhaltung von Hygie-nevorschriften sowie der Regelungen der aktuellen Corona-Eindämmungsverordnung und des Versammlungsgesetztes durchführen ließ.
Die Versammlung über den Breiten Weg zum Hasselbachplatz und zurück zum Domplatz verlief unter weitestgehender Einhaltung der Abstandsre-geln störungsfrei und wurde um 20:15 Uhr beendet.
Im Zusammenhang mit Verstößen gegen das Versammlungsgesetz, das Infektionsschutzgesetz sowie gegen die Corona-Eindämmungsverordnung werden entsprechende Ermittlungen eingeleitet.

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