Pressemitteilung: 026/2020
Magdeburg, den 26.11.2020

Herbst-Justizministerkonferenz

Keding: Rechte von Flugreisenden stärken

Magdeburg. Sachsen-Anhalts Justizministerin Anne-Marie Keding hat einen Beschluss der diesjährigen Herbst- Justizministerkonferenz begrüßt, mit dem die Rechte von Flug- und Bahnreisenden gestärkt werden sollen.

Keding sagte am Donnerstag im Anschluss an die virtuell ausgetragenen Konferenz: „Derzeit warten zahlreiche Fluggäste auf Rückzahlungen, weil sie coronabedingt ihre Reise nicht antreten konnten. Doch viele Fluggesellschaften tauchen ab und verweigern eine zeitnahe Rückzahlung. Durch den Einsatz von Legal Tech können die Unternehmen jedoch in eine verbindliche Abwicklung gezwungen werden. Wir möchten, das dies künftig verbindlich wird und haben den Bund zur Prüfung dieses Vorhabens aufgefordert.“

Es geht vorrangig um die sogenannten smart-contracts, die bei verbindlicher Festlegung durch den Gesetzgeber die Fluggesellschaft zwingt, die Abwicklung von unstreitigen Ansprüchen der Fahrgäste schneller umzusetzen. Der smart-contract könnte in diesen Fällen automatisiert die Versendung einer E-Mail auslösen und die Zahlung an den Fahrgast veranlassen.

Rechtslücken im Internet schließen

Die Justizministerinnen und –minister haben außerdem den Bund aufgefordert, Rechtslücken zu schließen, die eine bessere Verfolgung von Hasskriminalität und Kinderpornografie im Internet verhindern.

Keding sagte, die IP-Adresse reiche heute in manchen Fällen nicht aus, Täter zielgenau zu identifizieren, da mittlerweile unter einer IP-Adresse mehrere Nutzer agieren können. Eine eindeutige Zuordnung gelänge über die Port-Nummer. Es fehle aber derzeit an den rechtlichen Rahmenbedingungen, diese erfassen zu können. Außerdem müssten auch die Telekommunikationsdienstleister künftig angehalten werden, die Port-Nummern zu speichern. Keding: „Die Missbrauchsfälle der letzten Zeit zeigen, wie intensiv das Internet zur Verbreitung von Kinderpornographie  genutzt wird. Die Strafverfolgung kann nur zum Erfolg führen, wenn die Datenwege nachverfolgbar sind. Deshalb müssen hier dringend Regelungslücken geschlossen werden.“

Mehr Handlungsfähigkeit bei Gewalt gegen Frauen

Die Justizministerinnen und –minister diskutierten auch intensiv über das Thema Gewalt gegen Frauen. Keding sagte dazu: „Sexualisierte und häusliche Gewalt trifft Mädchen und Frauen nach wie vor überdurchschnittlich. Dazu kommen mit Hate Speech und Cybermobbing Übergriffe im digitalen Raum. Wir wollen ausloten, was der Gesetzgeber tun kann, um die Justiz in den Stand zu setzen, der Gewalt gegen Mädchen und Frauen besser entgegentreten zu können. Dazu gehören Fragen der statistischen Erhebung und der strafrechtlichen und strafprozessualen Möglichkeiten. Auch das Familienrecht soll sich einer tiefergehenden Prüfung stellen. Dafür wird eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet.

In diesem Zusammenhang ist es auch wichtig, den von Hate Speech Betroffenen den Weg zur Anzeige zu erleichtern. Bisher ist dafür ein schriftlicher, analoger Strafantrag der Geschädigten notwendig. Daher begrüße ich, dass die Justizministerkonferenz prüfen lässt, in wie weit Opfer von Hate Speech künftig auch digital Anzeige erstatten können. Ich bin mir sicher, das erleichtert die Dokumentation des digitalen Vergehens.“

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