Pressemitteilung: 167/2020
Magdeburg, den 28.11.2020

Aktuell keine Hinweise auf Geflügelpest in Sachsen-Anhalt – zuständige Behörden führen zurzeit Risikobewertungen durch

Schutz vor der Geflügelpest: Kontakte zwischen Wildvögeln und Geflügel verhindern

Magdeburg. In Deutschland sind seit Anfang November überwiegend an der Nord- und Ostseeküste mehr als 200 HPAI H5 Fälle bei Wildvögeln und neun Ausbrüche bei Hausgeflügel aufgetreten. Das Risiko der Ausbreitung in Wasservogelpopulationen und des Eintrags in deutsche Nutzgeflügelhaltungen sowie Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen wird als hoch eingestuft.

Geflügelhalterinnen und -halter sollten auch mit wenigen Tieren Kontakte zwischen Geflügel und Wildvögeln unbedingt verhindern. In Geflügelbetrieben sollte die Biosicherheit überprüft und gegebenenfalls optimiert werden. Dazu gehört auch, die Überwachung auf tote oder kranke Wildvögel im Umfeld zu intensivieren.

Die zuständigen Behörden in Sachsen-Anhalt führen zurzeit Risikobewertungen durch. Bei Auftreten von Geflügelpest in Sachsen-Anhalt soll in den betroffenen Gebieten die Aufstallung des gehaltenen Geflügels angeordnet werden.

Aktuell gibt es noch keine Hinweise auf das Vorkommen von HPAI H5 in Sachsen-Anhalt. Insbesondere die Jagdausübungsberechtigten werden gebeten, bei Beobachtung von toten Wildvögeln unverzüglich das zuständige Veterinäramt zu informieren.

Für Fragen zum Thema Geflügelpest und Aufstallung stehen die Veterinärämter der Landkreise und kreisfreien Städte sowie der Fachbereich Veterinärmedizin des Landesamtes für Verbraucherschutz zur Verfügung.

Weitere Informationen sind hier zu finden:
https://mule.sachsen-anhalt.de/landwirtschaft/veterinaerwesen/gefluegelpest/#c227465

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