WARNUNG:
Betrügerischer Gebühreneinzug nach Registereinträgen
Stendal. Aus gegebenem Anlass warnt die Justiz vor einer seit Jahren bekannten Betrugsmasche. Gewerbetreibende oder Unternehmen, die eine Eintragung im Handelsregister vornehmen lassen, erhalten neuerdings wieder gefälschte Kostenrechnungen, mit denen angebliche Auslagen für die Veröffentlichung und Gerichtsgebühren geltend gemacht werden. Die Zahlungsaufforderungen sind verhältnismäßig professionell gestaltet und wirken für einen Laien auf den ersten Blick authentisch (vergleiche anliegende Kopie). Um möglichst glaubwürdig zu wirken, übernehmen die Absender Inhalte aus gesetzlich vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen im Internet oder in der Presse (z.B. Datum der Eintragung, Registerzeichen, Name und Gegenstand einer GmbH). Viele betroffene Unternehmen zahlen die Beträge zunächst gutgläubig, weil sie die Leistungen des Registergerichts in Anspruch genommen haben. Dass sie Betrügern aufgesessen sind, tritt erst zutage, wenn die echte Kostenrechnung kommt. Leider haben die Täter trotz Information der Notare, der Industrie- und Handelskammer sowie der Antragsteller mithilfe von Hinweisblättern und trotz strafrechtlicher Verfolgung in jedem angezeigten Missbrauchsfall vereinzelt Erfolg. Echte Gerichtskostenrechnungen sind daran zu erkennen, dass die Zahlung zugunsten des Amtsgerichts Stendal auf ein Konto der Bundesbank erbeten wird (BIC: MARKDEF1810).
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