Pressemitteilung: 539/2020
Magdeburg, den 14.12.2020

Kabinett verabschiedet Integrationskonzept des Landes Sachsen-Anhalt

 

Mit der Verabschiedung des Landesintegrationskonzeptes legt die Landesregierung eine zukunftsweisende Strategie vor, um die Integration von Zugewanderten in Sachsen-Anhalt zu unterstützen. Das Landesintegrationskonzept bietet die Grundlage für eine erfolgreiche Integrationspolitik in Sachsen-Anhalt und soll zur Förderung des interkulturellen Zusammenlebens sowie zum Abbau von Rassismus beitragen. Mit dem Beschluss des Integrationskonzeptes wird eine Empfehlung des Landesintegrationsbeirates umgesetzt. Der Beirat besteht aus Vertreterinnen und Vertretern gesellschaftlicher Gruppen und aus der Migrationsarbeit und soll die Integrationspolitik des Landes strategisch begleiten.

In einem breit angelegten Dialog mit über 300 Mitwirkenden wurden die integrationspolitischen Leitlinien und Maßnahmen des Landes Sachsen-Anhalt weiterentwickelt. Der Landesintegrationsbeirat, Migrantenorganisationen, Integrationskoordinierungsstellen, Verbände, kommunale Vertreterinnen und Vertreter u.a. haben sich in die Entwicklung des Konzeptes eingebracht.

Integrationsministerin Petra Grimm-Benne dankt allen Beteiligten: „Der Dialog hat sich gelohnt. Durch den Austausch konnten wir wichtige Impulse für eine zukunftsorientierte Integrationspolitik aufnehmen.“ Grimm-Benne betont: „Teilhabe und Zusammenhalt sind die Werte, auf die wir unsere Integrationspolitik bauen.“

Staatssekretärin Susi Möbbeck, Integrationsbeauftragte der Landesregierung, richtet den Blick auf die Ziele des Konzeptes: „Angesichts der demografischen Entwicklung und des Fachkräftebedarfes der Unternehmen muss Sachsen-Anhalt gezielt um Zuwanderung sowohl aus der EU als auch aus Drittstaaten werben. Zugewanderte brauchen unbürokratische Beratung und Information, gut abgestimmte Deutschkurse und passgenaue Qualifizierung. Ein Integrationskonzept hilft, Hürden auf dem Weg nach Sachsen-Anhalt abzubauen“. 

In der Anlage finden Sie die im Landesintegrationskonzept enthaltenen Querschnittsthemen sowie die wichtigsten Handlungsfelder der Integrationspolitik.

Das vollständige Programm sowie ein Videostatement von Staatssekretärin Susi Möbbeck, Integrationsbeauftragte der Landesregierung, finden Sie in Kürze unter www.integriert-in-sachsen-anhalt.de.

Anlage

Querschnittsthemen und Herausforderungen in der Integrationsarbeit

  1. Interkulturelle Öffnung

Interkulturelle Öffnung im Sinne einer kultursensiblen und barrierearmen Ausrichtung von Politik und Verwaltung bildet eine Grundlage für eine erfolgreiche Integration zugewanderter Menschen. Sie schafft ein Klima, in dem Vielfalt anerkannt sowie als positives Merkmal erlebbar ist und vermittelt Kompetenzen im Umgang mit Vielfalt.

  1. Sprachmittlung und Verständigung

Auch den neu zugewanderten Menschen, die noch nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, soll frühzeitig der Zugang zu Integrationsangeboten und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden. Hier setzt das Land auf Sprachmittlung, auf die Verwendung leichter Sprache in den Behörden sowie auf einen barrierefreien Zugang zu Strukturen und Angeboten.

  1. Ehrenamtliches Engagement in der Integrationsarbeit

Für die Erreichung der integrationspolitischen Ziele leistet das ehrenamtliche Engagement in der Integrationsarbeit einen wichtigen Beitrag, denn Integration findet vor Ort statt. Das ehrenamtliche Engagement soll daher weiterhin unterstützt und begleitet werden. Besonders das ehrenamtliche Engagement von Migrantinnen und Migranten soll gestärkt werden.

  1. MigrantInnenorganisationen

MigrantInnenorganisationen sind Ausdruck der Bereitschaft zur aktiven Integration und gesellschaftlichen Teilhabe. MigrantInnenorganisationen bündeln eine breite Vielfalt an Kompetenzen und Ressourcen und fungieren als Ansprechpartner für Entscheidungsträger aus Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft. Diese Zusammenarbeit gilt es zu verstetigen und themenübergreifend auszubauen.

  1. Integration von geflüchteten Frauen und Mädchen

Die Erfahrungen und Bedürfnisse von geflüchteten Mädchen und Frauen unterscheiden sich von denen der Jungen und Männer. Es muss daher der Zugang zu entsprechenden zielgenauen Angeboten, z. B. der Kinderbetreuung sowie der medizinischen und psychosozialen Versorgung, verbessert werden. Wenn zudem tradierte Rollenbilder die Integration erschweren, braucht es gute Beispiele, z. B. von erfolgreichen migrantischen Frauen im Berufsleben. Spezifische Beratungsstrukturen sollen migrantische Frauen stärken und begleiten.

  1. Integration im ländlichen Raum

Die ländlichen Räume Sachsen-Anhalts bieten viele Vorteile für eine gelingende Integration. So bestehen keine Wartelisten für Sprachkurse oder Kitaplätze. Zudem bieten ländliche Räume einen weniger angespannten Wohnungsmarkt sowie vielfältige Möglichkeiten der Begleitung im Gemeinwesen. Gleichzeitig können ländliche Räume auch Herausforderungen bergen. Die demographische Entwicklung ist nach wie vor von der Abwanderung junger Menschen in die urbanen Zentren geprägt. Der Bevölkerungsrückgang erschwert die Sicherung der Daseinsvorsorge. Fehlende (digitale) Infrastruktur und Ressourcen limitieren die Möglichkeiten für Integrationsangebote. Fehlende Mobilität erschwert die Erreichbarkeit vorhandener Angebote und Arbeitsplätze. Die einheimische Bevölkerung hat weniger Erfahrungen mit Zuwanderung und Vielfalt. Land und Kommunen wollen die günstigen wirtschaftlichen und zivilgesellschaftlichen Voraussetzungen für eine Integration im ländlichen Raum aktiv bewerben und stärken sowie die dort vorhandenen integrationspolitischen Potentiale gezielt fördern.

Im Integrationskonzept wurden sieben Handlungsfelder identifiziert und mit Zielen und Maßnahmen untersetzt:

  1. Aufnahme, Erstorientierung und Erstintegration

Im Rahmen der Erstaufnahme von asylsuchenden und geflüchteten Menschen wird eine bedarfsgerechte und effiziente Gestaltung bestehender Erstorientierungs-, Begleit- und Beratungsangebote sowie die Optimierung der Abstimmungsprozesse zwischen den Beteiligten angestrebt. Die medizinische Versorgung und das Lernangebot für Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter sollen aufrechterhalten und weiterentwickelt werden. Die Standards für den Schutz vulnerabler Personen und Gruppen sollen konsequent umgesetzt, das bestehende Beschwerdemanagementsystem optimiert werden.

  1. Beratung, Betreuung und Begleitung

Die bestehende migrationsspezifische Beratungsstruktur soll auf die Bedarfe der verschiedenen Zuwanderungsgruppen ausgerichtet werden. Neben der persönlichen Beratung sollen verstärkt digitale Formate genutzt werden. Die allgemeinen Beratungsangebote der Regeldienste sollen Zugangshürden für zugewanderte Menschen abbauen und stärker mit den migrationsspezifischen Beratungsstrukturen kooperieren.

  1. Bildungsintegration und Sprachförderung

Bildungsteilhabe ist der Schlüssel für erfolgreiche Integration. Sie legt die Grundlagen für Chancengleichheit, von der frühen Kindheit bis ins Erwachsenenalter. Dies bedingt den barrierefreien Zugang zu Kindertageseinrichtungen und Schulen sowie die Förderung sozialer, kognitiver und sprachlicher Kompetenzen jedes Kindes, unabhängig von seiner Herkunft. Der Übergang von der Schule in den Beruf soll eng begleitet werden, die Angebote zum Nachholen schulischer Abschlüsse sollen optimiert sowie Zugang und Bildungsintegration an den Hochschulen gefördert werden. Die Rahmenbedingungen zur Verbesserung der Sprachförderung in den Schulen sollen situativ angepasst und weiterentwickelt werden. Im Bereich der berufsvorbereitenden Maßnahmen wird die Sprachförderung an die sprachlichen Anforderungen einer Ausbildung angepasst und intensiviert.

  1. Berufliche Integration

Die Aussicht auf einen Beruf, mit dem sich der Lebensunterhalt bestreiten lässt, ist für eine gelungene Integration, für materielle Unabhängigkeit und ein selbstbestimmtes Leben von zentraler Bedeutung. Sachsen-Anhalt verfolgt das Ziel, mehr junge Zugewanderte für eine berufliche Ausbildung und mehr ausländische Fachkräfte für eine berufliche Tätigkeit in Sachsen-Anhalt zu gewinnen. Sachsen-Anhalt setzt sich für die Optimierung der Verfahren zur Anerkennung von Abschlüssen und Qualifikationen sowie für die Erschließung und Weiterentwicklung bereits vorhandener beruflicher Qualifikationen ein. Darüber hinaus sollen flexible, modulare, zielgruppen- und bedarfsorientierte Angebote ausgebaut werden.

  1. Gesellschaftliche Teilhabe und Integration

Die aktive gesellschaftliche Teilhabe von zugewanderten Menschen ist der Kern einer erfolgreichen Integration. Daher soll der Dialog über die soziale, politische und kulturelle Teilhabe von zugewanderten Menschen auch weiterhin geführt und konkrete Angebote zur aktiven gesellschaftlichen Mitgestaltung gemacht werden.

  1. Gesundheit und Pflege

Das Land Sachsen-Anhalt strebt den weiteren Abbau von Zugangs- und Sprachbarrieren im Gesundheitswesen an. Die psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung von traumatisierten Schutzsuchenden soll verbessert werden.

  1. Antidiskriminierung und Radikalisierungsprävention

Integration kann dann gelingen, wenn das Grundgesetz und die ihm zugrundeliegenden Werte als gesellschaftliches Fundament anerkannt werden und es keinen Raum für Diskriminierung, Ausgrenzung und Rassismus gibt. Sachsen-Anhalt setzt auf die Förderung eines Klimas der Wertschätzung und des gegenseitigen Respektes und verstärkt seine Aktivitäten zur Prävention von Gewalt und Radikalisierung.

Impressum:

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle

Hegelstraße 42
39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

Anhänge zur Pressemitteilung