Tullner: „Neues Erwachsenbildungsgesetz verbessert Rahmenbedingungen“
Bildungsminister Marco Tullner hat heute die Neufassung des Erwachsenenbildungsgesetzes in den Landtag einbracht. Die bisherige gesetzliche Grundlage stammte aus dem Jahr 1992. Der Gesetzentwurf wurde in enger Abstimmung mit dem Landesausschuss für Erwachsenenbildung erarbeitet. Dem Landesausschuss gehören u.a. eine Reihe von anerkannten Einrichtungen der Erwachsenbildung an.
Bildungsminister Marco Tullner hat heute die Neufassung des Erwachsenenbildungsgesetzes in den Landtag einbracht. Die bisherige gesetzliche Grundlage stammte aus dem Jahr 1992. Der Gesetzentwurf wurde in enger Abstimmung mit dem Landesausschuss für Erwachsenenbildung erarbeitet. Dem Landesausschuss gehören u.a. eine Reihe von anerkannten Einrichtungen der Erwachsenbildung an.
Der Gesetzentwurf enthält wichtige und aktuelle Entwicklungen in der Erwachsenenbildung. Dazu zählen u.a.
- gerade vor dem Hintergrund der Pandemie eine stärkere Verankerung digitaler Lehr- und Lernformate,
- die Aufnahme der Fach- und Koordinierungsstelle Alphabetisierung und Grundbildung,
- die Etablierung eines umfassenden Qualitätsmanagements als Grundlage für eine Anerkennung einer Einrichtung und
- die stärkere Verankerung der Möglichkeit für Kooperationen und zu gemeinsamen Maßnahmen der anerkannten Einrichtungen der Erwachsenenbildung mit anderen Bildungseinrichtungen, insbesondere mit allgemein- und berufsbildenden Schulen (u.a. Vorbereitung auf Schulabschlüsse, Unterstützung schulischer Lernprozesse). Dadurch können neue Zielgruppen für die Einrichtungen erschlossen werden.
„Die größte Herausforderung bestand darin, eine neue bedarfsgerechte und zeitgemäße Fördersystematik zu entwickeln, die sich nicht ausschließlich am Output in Form klassischer Weiterbildungsveranstaltungen orientiert“, erklärte Bildungsminister Tullner.
Ziele seien:
- eine größere finanzielle Planungssicherheit für die anerkannten Einrichtungen der Erwachsenenbildung,
- eine gerechtere, transparente und leistungsfördernde Zuweisung der Finanzmittel und
- die Schaffung eines Anreizsystems.
Die neue Fördersystematik setzt sich aus vier Bestandteilen zusammen:
- Dem Basiszuschuss
Er schafft eine größere Planungssicherheit für die Einrichtungen. Die Beschäftigung des Stammpersonals und andere feste Ausgaben können so mittelfristig besser kalkuliert werden.
- Dem leistungsbezogenen Zuschuss
Er bezieht sich auf die tatsächlich geleisteten anerkannten Unterrichtsstunden bzw. Teilnehmertage des Vorvorjahres.
- Dem themenbezogenen Zuschuss
Er gibt dem Land die Möglichkeit der Steuerung. Das Land kann auf diesem Weg Anreize schaffen, dass zu bestimmten Themenstellungen verstärkt Angebote entwickelt werden.
- Der Projektförderung
Hier können auf Antrag Maßnahmen von besonderem Landesinteresse gefördert werden.
Abschließend resümiert Minister Tullner: „Der Gesetzentwurf verbessert auf der einen Seite die Rahmenbedingungen für die Einrichtungen der Erwachsenenbildung und nimmt die aktuellen Herausforderungen auf, er eröffnet auf der anderen Seite auch für die Landesregierung und mein Ministerium neue und wichtige Möglichkeiten der Steuerung.“
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