Pressemitteilung: 023/2020
Naumburg (Saale), den 18.12.2020

(OLG NMB) Verfahren gegen Stephan B.: Sitzungspolizeiliche Anordnung

Für den Termin zur Urteilsverkündung in dem Strafverfahren gegen Stefan B. am

Montag, den 21. Dezember 2020, 11.00 Uhr

hat die Vorsitzende folgende Änderung zur sitzungspolizeiliche Anordnung erlassen:

Wegen des zu erwartenden Interesses an der Urteilsverkündung, die am 21. Dezember 2020, ab 11.00 Uhr stattfinden soll, wird darauf hingewiesen, dass der Einlass wie gewohnt bereits um 7.00 Uhr geöffnet sein wird.

Da die Urteilsverkündung pünktlich beginnen wird, rate ich allen Interessierten, den Sitzungsbereich rechtzeitig und möglichst frühzeitig aufzusuchen.

Zur Beschleunigung der Sicherheitskontrollen der Besucher*innen und Nebenkläger*innen sind größere Taschen, Behältnisse, Rucksäcke, Koffer u.ä. im Eingangsbereich abzugeben. Sie können nicht mit in die Sitzungsebene genommen werden. Dort sind nur Dinge des notwendigen Bedarfs (Getränke, Medikamente, Nahrung im angemessenen Umfang) und Wertsachen sowie Handys gestattet.

Pressevertreter*innen und Rechtsanwälte*innen bitte ich, soweit nicht für die Berufsausübung geboten, größere Behältnisse etc. ebenfalls nicht mitzuführen.

Fotografen- und Kamerateams rate ich, möglichst frühzeitig einzutreffen, damit das erforderliche Equipment in Ruhe und mit Sicherheit auf die Sitzungsebene gebracht werden kann.

Der Nebenklägerbereich ist neben einigen wenigen Vertretern des öffentlichen Lebens vorrangig den Nebenkläger*innen selbst vorbehalten. Begleiter*innen können nur zugelassen werden, wenn ausreichend Sitzplätze vorhanden sind. Gegebenenfalls stehen die Aufenthaltsräume für eine Wartezeit zur Verfügung. Der Einlass von Begleiter*innen und Opferbetreuer*innen in den Nebenklägerbereich des Sitzungssaals wird erst ab 10.45 Uhr erfolgen, weil erst dann ersichtlich sein dürfte, ob Plätze zur Verfügung stehen.

Ich weise darüber hinaus darauf hin, dass nach der Urteilsverkündung den Medienvertretern im Bereich vor dem Sitzungssaal eine geeignete Stelle angeboten werden wird, wo dann alle gemeinsam mit den hierzu bereiten Verfahrensbeteiligten Interviews führen können. Dies schließt selbstverständlich die Aufzeichnung individueller Interviews nicht aus.

Wolfgang Ehm

Pressesprecher

 

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