Pressemitteilung: 024/2020
Naumburg (Saale), den 21.12.2020

(OLG NMB) Verfahren gegen Stephan B.: Urteil vom 21.12.2020

Der 1. Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Naumburg hat in einem heute verkündeten Urteil den Angeklagten Stephan B. wegen:

zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt. Im Übrigen wurde der Angeklagte freigesprochen.

Der Senat hat die besondere Schwere der Schuld festgestellt.

Darüber hinaus hat der Senat die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung angeordnet.

Zur Erläuterung:

1.
Die Schuldsprüche lassen sich in der obigen Reihenfolge stichwortartig wie folgt zuordnen:

2.
Die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld hat zur Folge, dass nicht bereits nach einer Haftdauer von 15 Jahren mit einer Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung zu rechnen ist. Auch bei einer lebenslangen Freiheitsstrafe ist eine solche Aussetzung der Reststrafe nämlich möglich, wenn

3.
Die Anordnung der Sicherungsverwahrung führt dazu, dass der Angeklagte/Verurteilte auch nach Verbüßung der Freiheitsstrafe bzw. im Fall der Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung in einer geeigneten Einrichtung untergebracht bleibt, wenn die Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung nach § 66 StGB weiter vorliegen, also insbesondere

die Gesamtwürdigung des Täters und seiner Taten ergibt, dass er infolge eines Hanges zu erheblichen Straftaten, namentlich zu solchen, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden, zum Zeitpunkt der Verurteilung für die Allgemeinheit gefährlich ist.

Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist jährlich zu überprüfen, nach dem Vollzug von zehn Jahren der Unterbringung alle neun Monate (§ 67e Abs. 1, Abs. 2 StGB).

Wolfgang Ehm
Pressesprecher

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