Polizeimeldung: 376/2020
Bernburg, den 30.12.2020

Polizeimeldungen

Kriminalitäts- und Verkehrsunfallgeschehen

Die Sammelmeldung erfolgt entsprechend des Servicegedankens für eine tägliche Berichterstattung zur örtlichen Kriminalitäts- und Verkehrslage. Weiterhin wird über polizeiliche Erfolge und Kontroll- bzw. Präventionsmaßnahmen durch die Polizei des Salzlandkreises berichtet.

Bernburg (Einbruchsdiebstahl)

Bereits in der Nacht von Montag zum Dienstag verschafften sich bislang unbekannte Täter Zutritt zu einem Mehrfamilienhaus im Puschkinweg. Mittels eines unbekannten Werkzeugs drangen die Täter zunächst durch die Eingangstür ein, öffneten in weiterer Folge zwei Kellerräume und entwendeten daraus u.a. ein Fahrrad, diverse Computerteile und einen Fahrradanhänger.

Bernburg (Einbruchsdiebstahl)

Am Dienstagmorgen wurde der Polizei in Bernburg der Einbruch in eine Seniorenwohnanlage in der Wilhelmstraße mitgeteilt. Unbekannte Täter verschafften sich auf unbekanntem Weg Zutritt und versuchten im Gebäude eine Bürotür aufzuhebeln. Im Treppenhaus wurden in weiterer Folge noch mehrere Schränke durchwühlt, ob etwas entwendet wurde, konnte zum Zeitpunkt der Anzeigenaufnahme nicht gesagt werden.

Bernburg (Geschwindigkeitskontrolle)

Die Polizei führte am Dienstag, in der Zeit von 14:50 - 20:20 Uhr in Bernburg, Köthensche Straße eine Geschwindigkeitsmessung durch. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit liegt dort bei 50 km/h, die schnellste gemessene Geschwindigkeit betrug 75 km/h. Es wurden insgesamt 316 Fahrzeuge gemessen, wovon 16 Fahrzeugführer zu schnell waren. Denen wird in den nächsten Tagen einen Verwarngeldbescheid zugesandt.

Aschersleben (Kontrolle Fahrtüchtigkeit)

Dienstagnachmittags kontrollierte die Polizei einen 44-jährigen, der mit seinem PKW auf der Magdeburger Chaussee unterwegs war. Während der Kontrolle wurden typische Anhaltspunkte für den Konsum von Betäubungsmitteln festgestellt. Ein freiwilliger Schnelltest reagierte positiv. Im Zuge des eingeleiteten Bußgeldverfahrens wurde eine zur Beweissicherung erforderliche Blutprobenentnahme veranlasst. Dem Fahrzeugführer wurde die Weiterfahrt untersagt, eine Mitteilung an die Führerscheinstelle erfolgte.

 

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