Pressemitteilung: 93/2020
Halle (Saale), den 21.12.2020

Instrument des Gewässerschutzes und der Verbesserung der Gewässerqualität

Förderung der kommunalen Abwasserinfrastruktur-

Im Jahr 2020 flossen insgesamt 21 Mio. Euro in Sachsen-Anhalt in den Ausbau des Abwasser- und Trinkwassersystems. Mit dem Geld wurden landesweit 45 Maßnahmen realisiert. (Übersicht siehe Tabellen)

Die geförderten Maßnahmen betreffen überwiegend noch den erstmaligen Anschluss von Grundstücken an eine ordnungsgemäße öffentliche Abwasseranlage. Landesweit sollen noch 26.049 Einwohner angeschlossen werden. Hauptsächlich betrifft dies die Landkreise Mansfeld-Südharz, Burgenlandkreis, Saalekreis und Stendal. Knapp 60.000 Einwohner sollen auf Dauer dezentral entsorgt werden.

„Die Abwasserförderung zielt – neben der qualitativen Verbesserung der Anlagen für die Bürgerinnen und Bürger – auch auf die Verbesserung der Gewässerökologie ab. Die abwassertechnische Erschließung ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, die Belastung der einzelnen Einleitgewässer soweit zu senken, dass die gewässergütewirtschaftlichen Ziele erreicht werden.“, so der Präsident des Landesverwaltungsamtes Thomas Pleye.

 

Neue Fördermöglichkeit seit 2019

Seit 2019 stehen zusätzlich 16 Mio. Euro an EU-Mitteln (aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung) für Maßnahmen insbesondere der Abwasserentsorgung zur Verfügung. Diese sind ausschließlich für die Verbesserung der Energieeffizienz bei den Abwasserentsorgungsanlagen vorgesehen. Die Förderung erfolgt danach, welche Maßnahmen die höchste Einsparung beim Treibhausgas Kohlendioxid erwarten lassen. Sie müssen bis spätestens 2023 abgeschlossen sein. In diesem Jahr konnten neun solcher Vorhaben bezuschusst werden.

 

 

 

 

 

 

Hintergrund:

 

Abwasserabgabe als Instrument des Gewässerschutzes

Die Förderung neuer Maßnahmen im Bereich Abwasser erfolgte in den letzten Jahren (seit 2015) überwiegend aus dem Aufkommen der Abwasserabgabe. Für das Einleiten von Abwasser in ein Gewässer ist vom Verursacher eine Abgabe zu entrichten. Deren Höhe richtet sich nach der Schädlichkeit der eingeleiteten Abwasserfracht. Die Abwasserabgabe sorgt dafür, dass für die Nutzung der Gewässer für das Beseitigen von Abwasser gewissermaßen eine Entschädigung gezahlt werden muss; sie soll – so die Rechtsprechung – den Vorteil abschöpfen, den die Inanspruchnahme dieses öffentlichen Guts für den Einleiter hat. Für die Festsetzung und Erhebung der Abwasserabgabe ist ebenfalls das Landesverwaltungsamt verantwortlich. Das Aufkommen der Abwasserabgabe ist im Wesentlichen für den Gewässerschutz zu verwenden.

Die Förderung der wasserwirtschaftlichen Vorhaben soll die Beiträge und Gebühren für die Bürger begrenzen. So wird auch ein gewisser Ausgleich für den eher dünn besiedelten ländlichen Raum geschaffen. Die abwassertechnische Erschließung trägt selbstverständlich außerdem dazu bei, die Belastung der Gewässer mit Nährstoffen zu verringern.

Hingegen ist im Bereich der öffentlichen Trinkwasserversorgung das Land praktisch durchweg komplett erschlossen. Hier dient die Förderung vornehmlich dazu, im Einzelfall Mängel im Dargebot und auch in der Beschaffenheit des Trinkwassers zu beseitigen. 

 

Zuwendungen Trinkwasser/Abwasser in Landkreisen bzw. kreisfreien Städten

     

Landkreis

2020

 

Anzahl Zuw.

Zuwendung €

 

 

 

Anhalt-Bitterfeld

1

1.571.000,00

Börde

2

590.000,00

Burgenlandkreis

5

2.777.000,00

Harz

11

3.671.000,00

Mansfeld-Südharz

12

5.920.500,00

Saalekreis

2

1.178.475,00

Salzlandkreis

3

699.500,00

Stendal

5

2.124.500,00

Wittenberg

2

1.483.000,00

Stadt Halle

2

1.002.500,00

 

 

 

Gesamt

45

21.017.475,00

 

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