Pressemitteilung: 01/2021
Halle (Saale), den 04.01.2021

Die Pflege in Sachsen-Anhalt in der Corona-Lage

Heimaufsicht Jahresbilanz 2020

Das beherrschende Thema für die Heimaufsicht im Jahr 2020 war die CORONA-Pandemie. Landesweit sind derzeit rund 40.000 Menschen in den rund 700 Pflegeeinrichtungen untergebracht. Unter normalen Bedingungen kontrolliert die Heimaufsicht des Landesverwaltungsamtes die Pflegeinrichtungen regelmäßig und zumeist unangemeldet. Doch im Jahr 2020 mussten die Prioritäten zugunsten der Sicherheit und des Infektionsschutzes der Bewohnerinnen und Bewohner neu definiert werden.

Die Regelprüfungen wurden vom 17.03.-31.07.2020 ausgesetzt. Anlassprüfungen wurden jedoch weiter durchgeführt. Seit 01.08.2020 erfolgen wieder Regelprüfungen, allerdings in eingeschränkter Form, um dem Gebot der Kontaktreduzierung Rechnung zu tragen.

„Ziel war es, das Personal in den Heimen zu entlasten und die Pflegebedürftigen vor Corona-Infektionen zu schützen. Dennoch war es uns wichtig, weiterhin anlassbezogene Prüfungen durchzuführen, um gemeldete Missstände in einzelnen Einrichtungen zu beseitigen und abzuhelfen.“, erklärte der Präsident des Landesverwaltungsamtes Thomas Pleye.

In dieser Zeit gingen bei der Heimaufsicht 158 Beschwerden ein, denen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nachgegangen sind.

Doch auch in anderer Hinsicht stellte im Jahr 2020 die Corona-Pandemie die Einrichtungen der Altenpflege und Einrichtungen der Eingliederungshilfe vor eine noch nie dagewesene Herausforderung.

„Die Bewohnerinnen und Bewohner erlebten im März eine plötzliche Schließung der Einrichtungen. Außenkontakte waren von einem Tag auf den anderen nicht mehr möglich. Besuche von Angehörigen waren nicht mehr erlaubt. Das Personal in den Einrichtungen musste die Bewohnerinnen und Bewohner alleine versorgen. Die Unterstützung durch Angehörige und externe Helfer entfiel. Auch die Kontakte der Bewohner untereinander waren sehr stark eingeschränkt. Die generellen Besuchsverbote haben zu großem Leid bei den Betroffenen und ihren Angehörigen geführt.“, so Pleye weiter.

Die Heimaufsicht war von diesen Entwicklungen mittelbar auch sehr stark betroffen.

Es wandten sich Hunderte Angehörige und Betroffene, aber auch die Einrichtungen selbst an die Heimausficht und baten um Hilfe und Unterstützung. Für die Heimaufsicht begann ein wahrer „Beratungsmarathon“. Eine große Herausforderung war hierbei auch immer wieder, auf die sich schnell ändernden Gesetze und Verordnungen zu reagieren. Anfang Mai hat die Bund-Länder-Konferenz das strenge Besuchsverbot aufgehoben. Unter Einhaltung der vom RKI benannten grundsätzlich einzuhaltenden Hygienemaßnahmen sowie unter Beachtung des einrichtungsinternen Pandemieplanes konnten die Einrichtungen in Sachsen-Anhalt ab dem 11.05.2020 wieder für Besucher geöffnet werden. Die Regelungen zu den Besuchsrechten wurde in die Verantwortung der jeweiligen Einrichtung gelegt. Diese hat im Rahmen einer Gefährdungsabschätzung für die Bewohnerinnen und Bewohner die Besuchsregelung angemessen festzulegen. Auch das führte zu zahlreichen Unsicherheiten und Nachfragen bei der Heimaufsicht.

In Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration Sachsen-Anhalt hat die Heimaufsicht den Einrichtungen der stationären Altenhilfe und Eingliederungshilfe sowie den ambulanten Pflegediensten Empfehlungen im Zusammenhang mit dem Auftreten von Corona-Infektionen (SARS-CoV-2, COVID-19) an die Hand gegeben, um präventiv bzw. im Falle einer Corona-Infektionslage die notwendigen Schritte ergreifen zu können.

Darüber hinaus hat die Heimaufsicht gemeinsam mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration Sachsen-Anhalt die Einrichtungen bei der Beschaffung und Versorgung mit Schutzausrüstungen und Desinfektionsmittel unterstützt. Dazu wurden u.a. an alle Einrichtungen Abfragen versandt.

Jessen, Gnadau und Roßla

Eine besondere Herausforderung für die Heimaufsicht war das CORONA-Geschehen im März dieses Jahres in Jessen. „Hier war ein ganzer Ort unter Quarantäne gestellt. In der Pflegeeinrichtung „Feierabendheim Jessen“ waren zahlreiche Bewohner betroffen. Die Heimaufsicht stand im täglichen Austausch mit der Einrichtung. Die Heimaufsicht organisierte die Versorgung mit Schutzausrüstung und Personal. Hier gab es eine enge Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration Sachsen-Anhalt und dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung. Anfang April hatte sich dann die Lage in der Einrichtung wieder stabilisiert.“, erinnert sich Pleye.

Mit den wieder angestiegenen Infektionszahlen im Land Sachsen-Anhalt steigen auch wieder die Fragen zu den Besuchsregelungen in den Einrichtungen. Viele Einrichtungen möchten aus Vorsicht gern wieder ein generelles Besuchsverbot verhängen. Hier ist es die Aufgabe der Heimaufsicht die Einrichtungen über die Rechtslage aufzuklären und zu den Besuchsregelungen zu beraten. Eine soziale Isolation der Bewohner wie im Frühjahr soll trotz stark steigender Infektionszahlen vermieden werden.

„Nicht nur die Fragen zu den Besuchsregelungen beschäftigten gegen Jahresende die Kollegen der Heimaufsicht. Was im März mit dem Fall in Jessen noch ein Sonderfall darstellte, ist inzwischen leider keine Ausnahme mehr. Viele Heime wie beispielsweise in Gnadau, Plötzkau oder Roßla stießen wegen ihrer hohen Infektionszahlen auch unter dem Pflegepersonal an ihre organisatorischen Grenzen, sodass auch hier verstärkt unterstützt werden musste.“

Inzwischen wurde eine Taske Force, angesiedelt beim Sozialministerium, ins Leben gerufen, welche bei der Organisation von beispielsweise externem Personal hilft.

Hintergrund

Vor dem Hintergrund der allgemeinen Corona-Bestimmungen hat sich das Landesverwaltungsamt entschlossen, von der traditionellen Pressekonferenz zum Jahresabschluss abzusehen und die entsprechenden Informationen per Pressemitteilungen zur Verfügung zu stellen, die wir bis zum Jahresende und darüber hinaus versenden werden. Für O-Tonanfragen oder separate Statements stehen wir selbstverständlich zur Verfügung.

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