Pressemitteilung: 0262021
Magdeburg, den 26.01.2021

Änderungen des Glücksspielrechts in Sachsen-Anhalt - Spielerschutz im Vordergrund

Sachsen-Anhalts Landesregierung hat den Entwurf eines Vierten Glücksspielrechtsänderungsgesetzes als Zustimmungs- und Ergänzungsgesetz zum „Glücksspielstaatsvertrag 2021“ beschlossen. Mit dem Gesetz wird der Staatsvertrag, den die Ministerpräsidenten der Länder im Oktober 2020 auf den Weg gebracht hatten, in Landesrecht umgesetzt. Das Gesetz geht nun zur finalen Entscheidung an den Landtag. Der Glücksspielstaatvertrag 2021 soll nach Abschluss der Ratifizierungsverfahren in den Länderparlamenten am 1. Juli 2021 in Kraft treten.

Sachsen-Anhalts Innenminister Michael Richter:

„Im Mittelpunkt der Novellierung steht die Erhöhung des Spielerschutzes. Die Glücksspielangebote im Internet werden neu reguliert, um sie dadurch besser kontrollieren zu können. Der Staatsvertrag regelt auch die Errichtung der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder mit Sitz in Sachsen-Anhalt als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Dadurch werden in Halle voraussichtlich rund 110 neue Behördenarbeitsplätze entstehen.“

Die wichtigsten Änderungen für Sachsen-Anhalt im Überblick:

Legale und sichere Alternativen zu bislang illegalen Angeboten:

Um die Ziele des Staatsvertrages künftig besser zu erreichen, sollen auch Erlaubnisse für die Veranstaltung von Online-Casinospielen, virtuellen Automatenspielen und Online-Poker erteilt werden, welche ein inhaltlich begrenztes Angebot dieser Spielformen ermöglichen. Hierdurch soll spielwilligen Personen, eine weniger gefährliche Alternative zum bisherigen Schwarzmarkt geboten werden. Durch Schutzmaßnahmen gegen Spielsucht, gegen Manipulationen und andere betrügerische Aktivitäten, soll ein kontrolliertes Spiel in geordneten Bahnen ermöglicht werden.

Verbesserung des Spieler- und Jugendschutzes:

Spielerinnen und Spieler müssen (wie bisher auch) mindestens 18 Jahre alt sein.

Künftig soll ein individuelles und anbieterübergreifendes Einzahlungslimit im Internet zum Schutz der angemeldeten Spielerinnen und Spieler bestehen. Dieses Limit soll für alle Anbieter gültig sein und grundsätzlich 1.000 Euro pro Monat/Person nicht überschreiten. Zur Überwachung soll eine zentrale Datei („Limitdatei“) eingeführt werden.

Das parallele Spielen von Glücksspielen, zum Beispiel bei verschiedenen Internetanbietern, soll unzulässig werden. Zur Kontrolle wird eine zentrale Datei geführt werden.

Die bisherige Spielersperrdatei wird erweitert und gilt künftig auch für Spielhallen, Gaststätten und Örtlichkeiten von Buchmachern mit Geldspielgeräten.

Die Werbemöglichkeiten der Anbieter werden reglementiert.

Bessere Kontrolle des Online-Glücksspiels:

Veranstalter von Sportwetten, Online-Casinospielen, Online-Poker und virtuellen Automatenspielen im Internet sollen verpflichtet werden auf eigene Kosten ein digitales Datensystem („Safe-Server“) zu betreiben. Dieses ermöglicht, dass alle erforderlichen Daten jederzeit zutreffend erfasst sind und für eine Kontrolle durch die Glücksspielaufsicht bereitgehalten werden.

Verbesserung des Vollzuges:

Künftig wird das Sperren von nicht erlaubnisfähigen Portalen (IP-Blocking) möglich sein. Die Glücksspielaufsichtsbehörde kann zudem Testkäufe bzw. Testspiele im Internet durchführen.

Abkehr vom staatlichen Veranstaltungsmonopol im Bereich der Sportwetten:

Das Veranstaltungsmonopol beschränkt sich künftig auf den Bereich der Lotterien.

Einrichtung der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder: 

Die Anstalt der Länder wird zur Wahrnehmung der Aufgaben der Glücksspielaufsicht, insbesondere im Bereich des Internets, zum 1. Juli 2021 mit Sitz in Halle errichtet. Der Übergang der Zuständigkeiten für die länderübergreifenden Aufgaben von den Ländern auf die Anstalt soll dann zum 1. Januar 2023 erfolgen.

 

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