Pressemitteilung: 044/2021
Magdeburg, den 09.02.2021

Erstattungsregelung für nicht erhobene Kitabeiträge gilt auch für den Monat Februar

Das Land hat den Weg frei gemacht, um auch im Monat Februar Eltern, deren Kinder von angeordneten Kita- und Hortschließungen betroffen sind, die Beiträge zu erstatten. Analog zu den Regelungen für Mai 2020 und Januar 2021 erstattet das Land den Gemeinden die durch die Schließung der Kitas entstehenden Einnahmeausfälle. „Auch für den Monat Februar 2021 bekommen Eltern, die ihre Kinder wegen des aktuellen Notbetriebs nicht in den Kitas und Horten betreuen lassen, die Elternbeiträge erstattet. Für die finanziellen Ausfälle der Gemeinden wird das Land aufkommen“, kündigt Sozialministerin Petra Grimm-Benne an.

Wie bereits im Mai 2020 und Januar 2021 unterstützt das Land mit der Regelung Eltern, die ihre Kinder aufgrund von Kita- und Hortschließungen zu Hause betreuen müssen bzw. freiwillig selbst betreuen und keine Notbetreuung in Anspruch nehmen. Für den Monat Mai 2020 hat das Land Einnahmeausfälle in Höhe von ca. 7 Mio. Euro erstattet.

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