Pressemitteilung: 14/2021
Halle (Saale), den 05.02.2021

Landesverwaltungsamt genehmigt Haushalt 2021 der Stadt Halle mit Auflagen

Das Landesverwaltungsamt hat die Haushaltssatzung 2021 der Stadt Halle genehmigt. Damit verfügt die Kommune über einen vollziehbaren Haushalt.

„Ein genehmigter Haushalt ist gerade in Zeiten dieser Pandemie eine wichtige Grundlage, um Projekte und Baumaßnahmen realisieren zu können.“, so Thomas Pleye, der Präsident des Landesverwaltungsamtes. „Der Anstieg des Liquiditätskredites auf 418 Mio. €ist aber beunruhigend. Es ist notwendig die seit Jahren diskutierte Konsolidierung, soweit die Pandemie-Lage dies zulässt, umzusetzen.“ So zeigt der vorliegende Haushalt der Stadt Halle (Saale) noch nicht alle finanziellen Auswirkungen der Pandemie auf.

Die Bestätigung des Haushalts umfasst die für das Jahr 2021 geplanten Kreditaufnahmen in Höhe von rund 128 Mio. Euro sowie Verpflichtungsermächtigungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in Höhe von rund 170 Mio. Euro. Damit wird der Stadt Halle die Fortführung umfangreicher Schulneubauprojekte ermöglicht, trotz der sich deutlich verschlechternden Gesamtumstände.

Allerdings steht für das Jahr 2021 eine Kreditaufnahme von rund 24 Mio. Euro und Verpflichtungsermächtigungen von 49 Mio. Euro unter dem Vorbehalt, dass für vorgesehene Ausgaben der Nachweis der Unabweisbarkeit erbracht wird.

Natürlich ist es bedauerlich, dass Sanierungsmaßnahmen mit der Bedingung verknüpfen werden müssen, dass diese in ihrer Dringlichkeit keinen Aufschub dulden. Allerdings besteht angesichts der geschilderten Haushaltslage der Stadt Halle derzeit keine andere Möglichkeit.

Maßnahmen wie beispielsweise Malerarbeiten oder kosmetische Reparaturen müssen verschoben werden. Brandschutzmaßnahmen oder ähnliches können selbstverständlich vorgenommen werden.

Grundsätzlich sei auf das perspektivische Agieren der entscheidenden Gremien hingewiesen, denn ob auch in den kommenden Jahren in vergleichbarem Umfang in die Zukunft der Stadt investiert werden kann, hängt maßgeblich von der Bereitschaft ab, durch ausstehende Konsolidierungsmaßnahmen die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt Halle zu stabilisieren.

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