Polizeimeldung: 042/2021
Bernburg, den 10.02.2021

Polizeimeldungen

Kriminalitäts- und Verkehrsunfallgeschehen

Die Sammelmeldung erfolgt entsprechend des Servicegedankens für eine tägliche Berichterstattung zur örtlichen Kriminalitäts- und Verkehrslage. Weiterhin wird über polizeiliche Erfolge und Kontroll- bzw. Präventionsmaßnahmen durch die Polizei des Salzlandkreises berichtet.

 

Schönebeck (Einbruch in Einfamilienhaus)

Zwischen dem 5. und dem 9. Februar wurde in ein Einfamilienhaus in der August-Bebel-Straße eingebrochen. Der oder die unbekannten Täter verschafften sich gewaltsam Zugang durch die Hintertür und durchsucht im Inneren alle Räume. Den Inhalt der Schränke verteilten sie dabei auf dem Boden. Ob und welche Gegenstände entwendet wurden ist noch unklar. Die Ermittlungen wurden aufgenommen.

Barby (Einbruch in eine Apotheke)

Am frühen Mittwochmorgen, wurde in eine Apotheke am Marktplatz eingebrochen. Die beiden unbekannten Täter verschafften sich durch Aufhebeln der Eingangstür Zugang zu den Räumlichkeiten. Eine Mitarbeiterin hatte in der Apotheke übernachtet und den Einbruch bemerkt. Als auch die Täter bemerkten, dass sie nicht allein waren, flüchteten sie mit den Tageseinnahmen. Es wurden mehrere Schubladen geöffnet, ob und welche Medikamente entwendet wurden ist noch unklar. Die Spurensuche und Sicherung wurde durchgeführt, die Ermittlungen dauern an. Eine detaillierte Personenbeschreibung konnte bisher nicht gegeben werden. Die Zeugin (54) hatte nur eine männliche Stimme, recht jung etwa 20 Jahre, gehört.

Aschersleben (Brand eines PKW)

Am Mittwochmorgen wurde der Brand eines in der Schlachthofstraße abgestellten PKW gemeldet. Die Feuerwehr konnte das Feuer löschen, an dem Dacia entstand Sachschaden. Der Brand brach im Bereich des Motorraums aus, ein technischer Defekt ist daher nicht auszuschließen. Der Eigentümer stimmt sich vorerst mit der Versicherung ab. Hinweise auf Fremdeinwirkung konnten vor Ort nicht gewonnen werden.

Aschersleben (Fahren ohne Fahrerlaubnis)

Während der Streifentätigkeit wurde die Polizei auf ein Fahrzeug aufmerksam, welches die Beamten bereits im November kontrollierte hatten. Zu diesem Zeitpunkt stand der 27-jährige Fahrer unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln. Ein Bußgeldverfahren wurde damals eingeleitet, welches regelmäßig mit dem Entzug der Fahrerlaubnis für 3 mindestens Monate endet. Zu Kontrolle wurde das Fahrzeug gestoppt. Der Fahrer, wieder der 27-jährige Ascherslebener, gab ohne viele Umschweife zu, den Führerschein erst letzte Woche abgegeben zu haben. Es bestand daher der begründete Verdacht, dass der Mann das Fahrzeug ohne Fahrerlaubnis im öffentlichen Straßenverkehr führte. Ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet und die Weiterfahrt bis zur erneute Erteilung der Fahrerlaubnis (Rückgabe des Führerscheines als sichtbaren Beweis) untersagt. Der freiwillig durchgeführte Schnelltest auf Betäubungsmittelkonsum verlief im Übrigen negativ, was die Aussage des Mannes, keine Drogen mehr seit dem Vorfall konsumiert zu haben, unterstützte. Der Fahrzeugschlüssel wurde trotzdem zur Gefahrenabwehr sichergestellt.

(koma)

 

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