Pressemitteilung: 15/2021
Halle (Saale), den 11.02.2021

Landesverwaltungsamt übermittelt Empfehlung an die Stadt Halle (Saale) zur Sondersitzung des Stadtrates Halle

Auf Bitten der Stadt Halle (Saale) hat ihr das Landesverwaltungsamt am heutigen Mittag seine rechtliche Auffassung zum Antrag der Stadtratsvorsitzenden übermittelt.

Inhaltlich soll es am heutigen Nachmittag in der Sondersitzung des Stadtrates um die „Aufklärung des Umgangs der Stadt Halle mit Impfstoffresten der COVID 19-Schutzimpfung“ gehen. Diesen Verhandlungsgegenstand hält das Landesverwaltungsamt für zulässig. Der Stadtrat hat nach § 45 Abs. 1 Satz 2 KVG LSA die Kompetenz, ggf. bestehende Missstände bei der Erledigung von Aufgaben (auch) des übertragenen Wirkungskreises durch den Hauptverwaltungsbeamten (hier: Oberbürgermeister Dr. Bernd Wiegand) aufzuklären. Die Durchführung von Impfungen durch die Stadt Halle (Saale) als kommunaler Trägerin des Öffentlichen Gesundheitsdienstes nach dem Gesundheitsdienstgesetz LSA unterfällt dem übertragenen Wirkungskreis.

Die Fragen der Dringlichkeit und ob der Inhaltsgegenstand keinen Aufschub duldet, konnten anhand der dem Landesverwaltungsamt zur Verfügung stehenden Unterlagen jedoch nicht beantwortet werden.

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