Nach erfolgreicher Premiere: Studierende können sich bis 31. März für zweite Runde der Landarztquote bewerben
Magdeburg. Die Landarztquote Sachsen-Anhalt geht in eine neue Runde. Bis 31. März 2021 kann sich für das Auswahlverfahren zum Wintersemester 2021/2022 beworben werden.
Mit der Landarztquote erhalten Bewerberinnen und Bewerber über eine Vorabquote von fünf Prozent die Chance auf einen Medizinstudienplatz, wenn sie sich verpflichten, nach dem Studium und der anschließenden Facharztweiterbildung für mindestens zehn Jahre in der hausärztlichen Versorgung in unterversorgten oder drohend unterversorgten Regionen im Land tätig zu sein. „Die Anzahl der neuen Plätze richtet sich nach der Studienplatzkapazität an den Universitäten in Magdeburg und Halle“, kündigt Sozialministerin Petra Grimm-Benne an. Sie sei sehr optimistisch, dass es erneut eine große Resonanz wie bei der Premiere in 2020 geben wird. Vor einem Jahr wurden im Rahmen der Landarztquote 13 Frauen und 7 Männer zum Studium der Humanmedizin zugelassen.
Bewerberinnen und Bewerber, deren Unterlagen vollständig eingegangen sind, werden zu einem spezifischen Studierfähigkeitstest eingeladen, der auch die Motivation und Eignung zur hausärztlichen Tätigkeit in einer ländlichen Region zum Inhalt hat. Dessen Ergebnis bestimmt 50 Prozent des Bewerbungserfolges, mit 40 Prozent zählt eine einschlägige Berufsausbildung oder -erfahrung, mit zehn Prozent die Abiturnote. „Durch die Landarztquote kann nicht ausschließlich ein Einser-Abiturient eine gute Hausärztin oder guter Hausarzt werden, sondern auch jemand, der bereits im Kontakt mit Patientinnen oder Patienten seine soziale Kompetenz und Empathiefähigkeit in seinem Beruf bewiesen hat“, sagt Grimm-Benne.
„Insgesamt 277 Bewerbungen im letzten Jahr und diejenigen, die eine Zulassung erhalten haben, berichten, dass es eine der besten Entscheidungen des Lebens war, sich über die Landarztquote zu bewerben und bereits gesammelte Erfahrungen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit schon im ersten Semester hilfreich sind – auch das Feedback der Studierenden gibt uns Recht: die Landarztquote ist der richtige Weg“, so Dr. Jörg Böhme, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA).
Derzeit sind 277,5 Hausarztstellen in Sachsen-Anhalt nicht besetzt und Prognosen zeigen, dass bis 2032 weitere 260 freie Stellen hinzukommen werden. „Die Zulassung von Studierenden über die Landarztquote ist ein weiterer wichtiger Baustein neben den zahlreichen Maßnahmen der KVSA, um die Menschen in den ländlichen Regionen Sachsen-Anhalts auch in Zukunft medizinisch versorgen zu können“, so Dr. Böhme weiter. Zukünftig bedürfe es einer Erhöhung der Anzahl der Studienplätze für Humanmedizin, um den Bedarf an Ärzten decken zu können.
Informationen dazu gibt es unter: www.landarztquote-sachsen-anhalt.de
Hintergrund:
Sachsen-Anhalt hatte als eines der ersten Bundesländer ein Landarztgesetz beschlossen und im Februar 2020 erstmals fünf Prozent der Studienplätze an den Universitäten Magdeburg und Halle im Rahmen der Landarztquote ausgeschrieben, um Menschen ein Studium zu ermöglichen, die fachlich und persönlich ihre Eignung zur Ausübung des ärztlichen Berufs durch eine Ausbildung in einem Beruf mit Patientenkontakt, wie z. B Pflege, nachweisen konnten. Die angehenden Landärztinnen und Landärzte verpflichten sich nach erfolgreichem Studienabschluss und Facharztweiterbildung zu einer zehnjährigen hausärztlichen Tätigkeit in Sachsen-Anhalt. Die Feststellung, wann eine Region unterversorgt oder drohend unterversorgt ist bzw. sog. lokaler Versorgungsbedarf besteht, trifft der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen Sachsen-Anhalts. Diese Feststellung wird anhand bundesweit geltender Kriterien getroffen, die auf die konkrete Region angewandt werden. Eine maßgebliche Rolle spielt die Anzahl der in der Region lebenden Menschen sowie die Anzahl und das Alter der in der jeweiligen Region tätigen Hausärzte.
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