Jurastudium
Wintersemester 2020/2021 wird nicht auf Freiversuch angerechnet
Magdeburg. In Sachsen-Anhalt wird das laufende Wintersemester 2020/2021 nicht auf den sogenannten „Freischuss“ angerechnet. Dies hat Justizministerin Anne-Marie Keding auf Vorschlag des Präsidenten des Landesjustizprüfungsamtes entschieden. Diese Regelung galt auch schon für das Sommersemester 2020.
Nach Kedings Einschätzung seien die Studienbedingungen im Fach Rechtswissenschaften an der Martin-Luther-Universität zwar aktuell wesentlich besser als noch im vergangenen Sommersemester. Sie lobt in diesem Zusammenhang die Juristische Fakultät der MLU. Die Fakultätsverantwortlichen und mit ihnen alle Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer hätten den Lehrbetrieb in vorbildlicher Weise organisiert und lange präsente Veranstaltungen anbieten können.
Keding weiter: „Nach Beginn des harten Lock down hat sich die Situation für die Studentinnen und Studenten aber doch wieder verschlechtert. Pandemiebedingt sind nun mit Jahresbeginn online-Formate vollständig an die Stelle präsenter Lehrveranstaltungen getreten. Die Universitätsbibliotheken können derzeit nur noch sehr eingeschränkt genutzt werden. Auch das gemeinsame Lernen und Kontakte zu den Lehrenden sind nur noch sehr eingeschränkt möglich.
In dieser schwierigen Situation möchte ich den Studentinnen und Studenten mit der jetzt getroffenen Regelung ein Stück weit den Druck nehmen, Studienleistungen erbringen zu müssen, um die Freiversuchsfrist für die Prüfung wahren zu können. Andererseits sollen aber Leistungsnachweise, die in dieser schwierigen Zeit erworben worden sind, stehen bleiben und für die spätere Prüfungszulassung berücksichtigt werden.“
Die neue Regelung soll für alle diejenigen gelten, die im Wintersemester 2020/2021 an der Martin-Luther-Universität für das Studienfach Rechtwissenschaften immatrikuliert sind.
Weitere Informationen finden Sie in Kürze auf den Seiten des sachsen-anhaltischen Landesjustizprüfungsamtes.
Hintergrund:
Den „Freischuss“ können Kandidatinnen und Kandidaten in der sog. Pflichtfachprüfung in der ersten juristischen Prüfung nutzen. Die Pflichtfachprüfung kann eigentlich nur zwei Mal absolviert werden kann. Melden sich Studierende jedoch innerhalb einer bestimmten Frist (in der Regel bis zum Abschluss des 8. Fachsemesters), so haben sie einen weiteren Versuch – den „Freischuss“. Damit soll den Studierenden ein Anreiz gegeben werden, ihr Studium zügig voranzutreiben und frühzeitig abzuschließen. Zugleich mindert diese weitere Prüfungschance bei vielen Studentinnen und Studenten den Druck beim Schreiben der juristischen Pflichtfachprüfung.
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