Polizeimeldung: 44/2021
Stendal, den 15.02.2021

Polizeimeldungen

Zeitraum vom 14.02.2021 bis 15.02.2021

Gefahren trotz Fahrverbot

Tangerhütte, 14.02.2021, 14:07 Uhr

Einen VW stoppten Polizeibeamte am Sonntag für eine Verkehrskontrolle. Bei der Kontrolle konnte der 57-jährige Fahrer zwar die Fahrzeugpapiere nachweisen, seinen Führerschein aber nicht. Bei der Nachfrage kam heraus, dass gegen den Mann ein derzeitiges Fahrverbot vorliegt. Ein Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis wurde eröffnet, der Pkw blieb an Ort und Stelle stehen.

 

Geschwindigkeitskontrolle

B107, Wulkau, 15.02.2021, 06:30 Uhr bis 11:00 Uhr

Bei einer Geschwindigkeitskontrolle auf der Bundesstraße 107, an der Kreuzung nach Wulkau wurde am Vormittag die Geschwindigkeit des fließenden Verkehrs überprüft. Der Kreuzungsbereich ist auf eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h begrenzt. Insgesamt wurden 341 Fahrzeuge gemessen, davon 52 Lkw.

26 Überschreitungen wurden festgestellt, davon 16 im Bereich eines Bußgeldes und diesem Bereich fünf Fahrzeuge im Fahrverbot.

Der schnellste Pkw wurde bei erlaubten 50 Km/h mit 116 Km/h gemessen, der schnellste Lkw mit 68 km/h.

 

Schmierereien an mehreren Haustüren

Havelberg, 14.02.2021 bis 15.02.2021

Unbekannte Schmierer haben an insgesamt fünf Türen und Wänden im Franz-Mehring-Viertel Spuren hinterlassen. Die bislang unbekannten Täter schmierten an den Türen und Wänden verschiedene Schriftzüge. Es entstand Sachschaden, da die Bereiche jetzt neu gemalert werden müssen.

 

Es begann mit einer Idee zum Winter

B189, Buchholz – Lüderitz, 15.02.2021, 09:45 Uhr

In der Ortslage Buchholz befanden sich Polizeibeamte der spezialisierten Verkehrsüberwachung für eine Kontrolle. Und was sie dann plötzlich auf der Bundesstraße sahen, wurde auch sehr speziell. Auf der Bundesstraße in Richtung Magdeburg entdeckten die Polizisten einen Pkw mit einem sogenannten Streuanhänger. Am dem Gerät war eine 6-km/h-Schild angebracht, das Gespann dann aber mit etwa 70 km/h auf der Bundesstraße unterwegs. Bei der Kontrolle konnte der 34-jährige Fahrer dann nichts für das Arbeitsgerät nachweisen. Es gab weder eine Zulassung, eine Identifikationsnummer, Versicherung, Beleuchtung oder zugelassene Bereifung. Nach eigener Aussage wollte der Mann damit in den Salzlandkreis. Der Streuwagen ist ein Arbeitsgerät, was sich für Rasentraktoren oder adäquate Zugfahrzeuge eignen würde. Ein Transport auf einem zugelassenen Anhänger als Ladung wäre möglich gewesen. So endete die Fahrt an dieser Stelle im Winter und hat noch ein rechtliches Nachspiel.

(2x Foto Streuwagen ohne Zulassung)

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