Pressemitteilung: 16/2021
Halle (Saale), den 16.02.2021

Das Landesverwaltungsamt beteiligt die Öffentlichkeit zum Planfeststellungsbeschluss „L 129 Radweg Kemberg-Bergwitz“

Mit dem Planfeststellungsbeschluss vom 25. Januar 2021 liegen nun die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau der Radverkehrsanlage von Kemberg nach Bergwitz an der Landesstraße L 129 im Landkreis Wittenberg vor. Die Genehmigung zum Baurecht schließt auch den Umbau der bisherigen Ampelkreuzung L129/B 100 nahe der Ortschaft Bergwitz ein. Aus den Unterlagen geht hervor, dass ein Kreisverkehrsplatz entstehen soll, um die verkehrssichere Querung von Radfahrern und Fußgängern zu verbessern.

Eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses und eine Ausfertigung des festgestellten Plans für das Vorhaben – L 129 Radweg Kemberg – Bergwitz – werden für zwei Wochen in der Zeit vom 22. Februar 2021 bis einschließlich 8. März 2021 in der Stadt Kemberg zur allgemeinen Einsichtnahme ausgelegt. Zusätzlich werden in diesem Zeitraum der Planfeststel-lungsbeschluss und die Planunterlagen auf der Internetseite des Landesverwaltungsamtes veröffentlicht (www.lvwa.sachsen-anhalt.de).

Mit dem Ende des Auslegungszeitraums gilt der Beschluss gegenüber allen als zugestellt, die vom Bau des Radweges betroffen sind. Gegen den Beschluss kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim Verwaltungsgericht Halle erhoben werden. Wenn bis zum 8. April 2021 (Ende der Klagefrist) keine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss erhoben wird, ist das Baurecht unanfechtbar.

Hintergrund:

Der Antrag auf Durchführung des Planfeststellungsverfahrens ist durch den Vorhabenträger, die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt, Regionalbereich Ost, mit Schreiben vom
7. August 2018 gestellt worden. Das Anhörungsverfahren wurde am 20. August 2018 eingeleitet.

Die im Rahmen der Anhörung eingegangenen Forderungen und Hinweise aus den Stellungnahmen und Einwendungen wurden vom 13. bis 15. Oktober 2020 erörtert.

Am Verfahren haben sich insgesamt 46 Träger öffentlicher Belange, Versorgungsunternehmen, Verbände und zwei private Einwender beteiligt.

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