Pressemitteilung: 003/2021
Magdeburg, den 24.02.2021

Einsatzreaktionszeiten

Polizei Sachsen-Anhalt schneller am Einsatzort

Das Ministerium für Inneres und Sport und die Landespolizei Sachsen-Anhalt ziehen eine positive Bilanz: Die durchschnittliche Einsatzreaktionszeit bei priorisierten Polizeieinsätzen („Blaulichtfahrten“) ist im Jahr 2020 auf 16:33 Minuten gesunken. 2019 betrug die durchschnittliche Einsatzreaktionszeit 17:12 Minuten.

Sachsen-Anhalts Innenminister Michael Richter: „Die Menschen im Land können darauf vertrauen, dass ihnen rund um die Uhr schnell und verlässlich geholfen wird, dies belegt die aktuelle Bilanz. Auch wenn 39 Sekunden Verbesserung vielleicht nicht nach ‚Weltrekord‘ klingen; 39 Sekunden können bei einer Gefahrenlage entscheidend sein! Dafür sage ich allen Einsatzkräften der Polizei an dieser Stelle Danke!“

Die Auswertung hat zudem ergeben, dass 2020 in Sachsen-Anhalt in allen Landkreisen und kreisfreien Städten die interne Zielvorgabe des Ministeriums erfüllt wurde. Überall war die Polizei bei priorisierten Einsätzen im Jahresdurchschnitt in weniger als 20 Minuten vor Ort.

Hintergrund:

Um die Einsatzbelastung nachvollziehen zu können, wird bei jedem Polizeieinsatz die Interventionszeit erfasst. Diese gibt an, wie lange ein Streifenwagen zum Einsatzort benötigt. Polizeilich wird zwischen priorisierten Einsätzen – wenn die Kriterien gegenwärtige erhebliche Gefahr, Straftaten von erheblicher Bedeutung oder ein noch vor Ort befindlicher oder unmittelbar vor der Meldung flüchtender Täter erfüllt sind – und Einsätzen ohne dieses Gefahrenpotential (Ruhestörung, Ladendiebstahl, Parkplatzunfall) differenziert. Laut einer internen Zielvorgabe des Innenministeriums soll die Polizei bei priorisierten Einsätzen in maximal 20 Minuten vor Ort sein.

Interventions- bzw. Einsatzreaktionszeiten gelten als wichtiges Vergleichs- und Kontrollinstrument. Die reine Erfassung zum Beispiel der Besetzung von Streifenbereichen ermöglicht lediglich Aussagen zur Polizeipräsenz durch die für das Notrufmanagement vorgesehenen Funkstreifenwagen. Nicht erfasst wird, wenn ein Funkstreifenwagen aus einem benachbarten Streifenbereichen die Aufgaben in dem (vermeintlich) unbesetzten Streifenbereich übernimmt. Darüber hinaus lässt die Statistik den ergänzenden Einsatz von Regionalbereichs- sowie Kriminalbeamten bzw. von Einsatzeinheiten der Zentralen Verfügungseinheiten und der Landesbereitschaftspolizei in einem Streifenbereich nicht erkennen. Die Regionalbereichsbeamten tragen jedoch maßgeblich zur Gewährleistung der sichtbaren Präsenz – auch im ländlichen Raum – bei und leisten einen Beitrag zur Kriminalitätsprävention sowie der Verkehrssicherheit. 

Regionalbereichsbeamte (RBB):

Am 1. Juli 2014 wurden flächendeckend Regionalbereichsbeamte eingeführt, deren Aufgaben hauptsächlich in der Präsenz im Regionalbereich, der polizeilichen Prävention zur Kriminalitätsvorbeugung und -bekämpfung sowie der Verkehrssicherheitsarbeit, insbesondere durch Präventionsveranstaltungen in Schulen, Pflegeeinrichtungen und anderen Institutionen bestehen. Ebenso gehören die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Sicherheitsbehörden sowie die Kontaktaufnahme und -pflege zu Kommunen, Behörden, Schulen, Unternehmen und Vereinen zum Aufgabenbereich eines Regionalbereichsbeamten. Die Tätigkeiten sind verbunden mit einer stetigen Ansprechbarkeit verschiedenster Bedarfsträger. Eine sofortige Verfügbarkeit im Rahmen des Notrufmanagements ist durch Regionalbereichsbeamte nur im Einzelfall gegeben. In Schwerpunktbereichen und bei planbaren Einsätzen – wie z. B. Volksfesten, Umzügen oder Veranstaltungen – werden Regionalbereichsbeamte anlassbezogen eingesetzt. Verbunden mit der Aufgabe der polizeilichen Präsenz im öffentlichen Raum sind die Regionalbereichsbeamten für alle Belange der Bürger sofort ansprechbar.

Streifenbereiche:

Seit der Organisationsfortentwicklung im Jahre 2015 versehen die Polizeidienststellen in Sachsen-Anhalt ihren Dienst in Streifenbereichen. Die insgesamt 56 Streifenbereiche sind zur Gewährleistung polizeilicher Präsenz rund um die Uhr durch Funkstreifenwagen zu besetzen. Wie viele Funkwagen in einem Streifenbereich eingesetzt werden, regeln die Polizeiinspektionen in eigener Zuständigkeit und auf Grundlage der voraussichtlichen Einsatzbelastung.

 Bei der alleinigen Betrachtung der Verfügbarkeit eines Streifenwagens je Streifenbereich mangelt es an valider Aussagekraft über die tatsächliche Zeit, die ein Funkwagen bis zum Eintreffen am Einsatzort benötigt. Beispielhaft sei an dieser Stelle der Streifenbereich Flecken-Diesdorf angeführt. Obwohl dieser 2020 laut Statistik zu 13 Prozent mit Funkstreifenwagen, welche für das Notrufmanagement vorgesehen sind, besetzt war, konnte im Altmarkkreis Salzwedel eine durchschnittliche Einsatzreaktionszeit bei priorisierten Einsätzen von 14:02 Minuten verzeichnet und somit die Zielvorgabe deutlich unterschritten werden.

Impressum:


Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt


Verantwortlich:
Danilo Weiser
Pressesprecher


Halberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"
39112 Magdeburg


Tel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377
Fax: (0391) 567-5520
Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

Anhänge zur Pressemitteilung