Pressemitteilung: 18/2021
Halle (Saale), den 25.02.2021

Mehr Verbraucherschutz im Onlinehandel

Das Landesverwaltungsamt hat eine neue Aufgabe: Händler/-innen, die im Internet Tabakerzeugnisse, elektronische Zigaretten oder E-Liquids verkaufen, werden behördlich überprüft und registriert.

Wer „grenzüberschreitenden Fernabsatzhandel“ (Onlinehandel) von Tabakerzeugnissen, elektronischen Zigaretten oder Nachfüllbehältern in der Europäischen Union betreiben will, muss über eine Registrierung als Händler verfügen. Diese beinhaltet u.a. die Verwendung eines „Altersverifikationssystems“. Hiermit wird beim Verkauf kontrolliert, ob der bestellende Verbraucher das für den Erwerb bestimmter Erzeugnisse vorgeschriebene Mindestalter hat.

Das für die Registrierung erforderliche Antragsformular und weitere relevante Informationen dazu sind ausschließlich beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit „BVL“ zu erhalten.

Eine öffentliche Liste der in Sachsen-Anhalt registrierten Verkaufsstellen, die grenzüberscheitenden Fernabsatz mit Tabakerzeugnisse, elektronische Zigaretten oder E-Liquids betreiben, kann zukünftig auf der Internetseite des Landesverwaltungsamtes eingesehen werden:

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/kommunales-ordnung-verbraucherschutz-migration/verbraucherschutz-veterinaerangelegenheiten/amtliche-tabakueberwachung/

Hintergrund:

Die europäische Tabakprodukt-Richtlinie (Richtlinie 2014/40/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 3. April 2014) wurde mit dem Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG) und der Tabakerzeugnisverordnung (TabakerzV) in nationales Recht umgesetzt.

Die Zuständigkeit in Sachsen-Anhalt liegt beim Landesverwaltungsamt.

Impressum:


Landesverwaltungsamt
Pressestelle
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