Gesetz über die Kulturstiftung Dessau-Wörlitz beschlossen
Die Landesregierung hat heute in ihrer Kabinettssitzung den von Staats- und Kulturminister Rainer Robra eingebrachten Entwurf eines „Gesetzes über die Kulturstiftung Dessau-Wörlitz (KSDW)“ beschlossen und zur weiteren Behandlung an den Landtag von Sachsen-Anhalt weitergeleitet.
Auf der Basis eines grundlegenden Beschlusses der Landesregierung vom 28. Juni 1994 über die Revitalisierung der Kulturstiftung Dessau-Wörlitz regelt das Gesetz nunmehr die abschließende Übertragung von Liegenschaften an die Stiftung. Auf die Kulturstiftung Dessau-Wörlitz werden jene Grundstücke übertragen, die sich noch im Eigentum des Landes befinden. Diese wurden bisher nur als Besitzüberlassung oder durch eine Verwaltungsvereinbarung zur Nutzung bereitgestellt.
Bereits im Beschluss der Landesregierung vom 28. Juni 1994 hatte das Land seine Absicht bekundet, „die Stiftung im Rahmen seiner Möglichkeiten in gleicher Weise auch mit ihrem weiteren angestammten Vermögen auszustatten.“
Kulturminister Rainer Robra erklärte: „Mit dieser Liegenschaftsbereinigung wurde endlich ein langwieriger und seit Jahren in Abstimmung befindlicher Prozess zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht. Die Kulturstiftung Dessau Wörlitz erhält damit eine angemessene Grundlage, die ihrer Bedeutung als UNESCO-Welterbe gerecht wird.“
In das Gesetz konnten positive Erfahrungen im Zusammenhang mit dem Bauhaus Dessau aus den 1990-er Jahren zielführend eingebracht werden. Dem heutigen Kabinettsbefassung ging ein breites Anhörungsverfahren aller Beteiligten voraus, dessen Ergebnisse in den Entwurf des Gesetzestextes oder in die Begründung zum Gesetzentwurf aufgenommen worden.
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