Pressemitteilung: 25/2021
Halle (Saale), den 02.05.2021

Verwaltungsgericht Magdeburg bestätigt in seinem Urteil Linie des Landesverwaltungsamtes im Disziplinarverfahren aus dem Jahr 2019

Disziplinarverfahren gegen OB Wiegand

Mit Urteil des Verwaltungsgerichtes Magdeburg vom 20. April 2021 wurde die Klage des Oberbürgermeisters der Stadt Halle (Saale) gegen die Disziplinarverfügung des Landesverwaltungsamtes vom 25. März 2019 in Gestalt der Widerspruchsentscheidung vom 13. Juli 2020 abgewiesen.
Die Entscheidung erging mit Zustimmung der Parteien im schriftlichen Verfahren.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Beamte kann am Oberverwaltungsgericht die Zulassung der Berufung beantragen.

Hintergrund:

Das Landesverwaltungsamt hatte dem Oberbürgermeister am 25. März 2019 im Rahmen einer Disziplinarverfügung drei festgestellte Verstöße in Zusammenhang mit der Vorlage des Stellenplans aus dem Jahr 2013 bei der Kommunalaufsichtsbehörde, dem Erlass einer ordnungsrechtlichen Verfügung zum Ergreifen von Maßnahmen zum Neubau des Gimritzer Damms sowie dem Verkauf von Grundstücken im Charlottenviertel zu Lasten gelegt und disziplinarische Konsequenzen gezogen.


Dagegen ist der Oberbürgermeister der Stadt Halle (Saale) rechtlich vorgegangen, so dass es nun zu diesem Urteil am 20. April 2021 kam. Das Gericht bestätigte in seinem Urteil dessen Verantwortlichkeit für die vorgeworfenen Dienstpflichtverletzungen. Dem Oberbürgermeister werden nun für sechs Monate 20 Prozent seines Gehaltes gekürzt.

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