Pressemitteilung: 208/2021
Magdeburg, den 04.05.2021

Angebote für Corona-Schutzimpfungen werden ausgeweitet

Magdeburg. Ab dem 15. Mai können in Sachsen-Anhalt auch alle Impfberechtigten der Priorität 3 eine Corona-Schutzimpfung erhalten.

Termine können für die Impfzentren gebucht oder mit den Haus- und Fachärzten, die Impfungen anbieten, vereinbart werden, wie Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne am Mittwoch in Magdeburg mitteilte. Bisher konnte nur einem Teil der Prio 3 ein Impfangebot gemacht werden, nun wird diese priorisierte Gruppe komplett freigegeben. Verstärkt würden künftig die Hausarztpraxen die Corona-Schutzimpfungen übernehmen, in den Impfzentren konzentriere sich das Angebot vor allem auf die notwendigen Zweitimpfungen. Dennoch seien auch weiterhin Terminbuchungen für Erstimpfungen in den Impfzentren möglich, nun für alle drei priorisierten Gruppen.

 

Sachsen-Anhalt erwartet in diesem Monat Lieferungen in Höhe von insgesamt 259.350 Impfdosen, die das Land an die Impfzentren nach Einwohnerschlüssel weiter verteilt. Hinzu kommen Impfstofflieferungen an die Hausärzte, die ihre Terminplanungen eigenständig organisieren und ihre Patientinnen und Patienten in der Regel selbst ansprechen, um ein Impfangebot zu unterbreiten. Für die Impfzentren können Termine unter der 116 117 oder über www.impfterminservice.de gebucht werden. Einige Landkreise und kreisfreien Städte vergeben zum Teil auch Impftermine über eigene Internetseiten. Für einen Nachweis als Impfberechtigter der „kritischen Infrastruktur“ muss der Arbeitgeber eine Bescheinigung erstellen.

 

Mehr als jeder Vierte in Sachsen-Anhalt hat bereits eine Erstimpfung erhalten, wie Ministerin Grimm-Benne weiter mitteilte. Sie sagte: „Ziel ist es, diese Quote nun  deutlich zu steigern, um weitere Schritte zur Überwindung der Pandemie und wieder in Richtung Normalität zu gehen. Viele Menschen warten noch auf ein Impfangebot, und das soll ihnen natürlich auch nicht verwehrt bleiben. Die jetzt angekündigten Impfstofflieferungen geben Anlass zu Optimismus.“

 

 

Laut §4 der Corona-Impfverordnung des Bundes gehören zu den Impfberechtigten mit erhöhter Priorität:

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