Pressemitteilung: 23/2021
Magdeburg, den 04.05.2021

Ausschuss für Finanzen gibt Mittel für Schulverwaltungsassistenten frei – Feußner: „Einsatz dauerhaft verankern“

Der Ausschuss für Finanzen des Landtags von Sachsen-Anhalt hat in seiner heutigen Sitzung auf Empfehlung des Ausschusses für Bildung und Kultur und auf Grundlage der Evaluation des Modellprojekts „Einsatz von Schulverwaltungsassistenten" die Freigabe der Stellen und der Personalausgaben beschlossen.

Dazu erklärt Bildungsstaatssekretärin Eva Feußner:

„Die Evaluation des Modellprojekts hat gezeigt, dass sich der Einsatz von Schulverwaltungsassistentinnen und -assistenten überaus bewährt hat. Ich freue mich sehr über den Beschluss des Ausschusses für Finanzen und über die Freigabe der Stellen. Das ist für uns das Signal, den Einsatz von Schulverwaltungsassistentinnen und -assistenten fortzuführen und auch über den Modellcharakter hinaus dieses Personal dauerhaft, fest und unbefristet an den Schulen des Landes zu verankern. Wir wollen daher für den kommenden Haushalt 500 Vollzeitäquivalenzen verankern und in einem ersten Schritt Schulen (unabhängig von ihrer Schulform) mit mehr als 240 Schülerinnen und Schülern mit einer Schulverwaltungsassis­tentin oder einem Schulverwaltungsassistenten ausstatten. Dar­über hinaus sollen auch Kombinationsformen für kleinere Schulen möglich sein. Nun wird es in einem ersten Schritt darum gehen, die Bitten des Finanzausschusses nach einer externen Begutachtung schnell umzusetzen, um für die kommenden Haushaltsberatungen eine entsprechende Grundlage zu haben.“

Eine entsprechende Vereinbarung hatten auch die Teilnehmenden des sog. „Schulfriedens“ getroffen, dessen Thesen in der vergangenen Woche vorgestellt worden sind.

„Immer öfter müssen Schulleitung und Lehrkräfte neben den pädagogischen Kernaufgaben auch administrative Tätigkeiten erfüllen. Im Ergebnis können sie weniger Unterricht erteilen. Durch den Einsatz von Schulverwaltungsassistentinnen und -assistenten können Schulleitungen und Lehrkräfte von zeitaufwendigen Verwaltungsaufgaben entlastet werden, damit sie sich verstärkt ihren originären Bildungs- und Erziehungsaufgaben widmen können“, so Staatssekretärin Feußner weiter. „Die Arbeit der Schulverwaltungsassistentinnen und -assistenten kommt damit vor allem auch den Schülerinnen und Schülern zu Gute, weil sich Lehrkräfte und Schulleitungen intensiver auf die pädagogische Arbeit und die Qualitätsverbesserung von Schule konzentrieren können.“

 

Hintergrund:

Im Haushaltsplan 2020/2021 sind insgesamt 15 Stellen für den Einsatz von Schulverwaltungsassistenten und die entsprechenden Personalausgaben mit einem Haushaltsvermerk gesperrt: „Die Personalausgaben und Stellen sind gesperrt. Die Freigabe erfolgt auf Empfehlung des Ausschusses für Bildung und Kultur auf der Grundlage der Evaluation des Modellprojekts ‚Einsatz von Schulverwaltungsassistenten‘ durch das Ministerium für Bildung." Gegenwertig werden die Schulverwaltungsassistenten lediglich in einem zwei Jahre andauernden Modellversuch mit befristeten Verträgen eingesetzt, um vorrangig das Aufgabenprofil zu erproben. Der Ausschuss für Bildung und Kultur hat sich in seiner Sitzung am 9. April 2021 mit der Evaluation befasst und die Freigabe der Stellen und Personalausgaben empfohlen.

Das zu besetzende Aufgabenfeld von Schulverwaltungsassistenten umfasst insbesondere:

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