Pressemitteilung: 020/2021
Magdeburg, den 05.05.2021

Härtefallkommission

Innenminister Richter beruft Mitglieder und stellvertretende Mitglieder der Härtefallkommission

Durch das am 1. Januar 2005 in Kraft getretene Zuwanderungsgesetz ergab sich für die Landesregierung die Möglichkeit, durch Rechtsverordnung eine Härtefallkommission einzurichten. Auf Grund eines sogenannten „Härtefallersuchens“ der Kommission kann der Innenminister anordnen, vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern – abweichend von den sonst erforderlichen Erteilungs- und Verlängerungsvoraussetzungen – aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen.

Die Kommission hat acht Mitglieder und acht stellvertretende Mitglieder, die persönlich durch den Innenminister zu berufen sind und über Kenntnisse des Aufenthalts- und Asylrechts oder über Erfahrung in der Flüchtlingsberatung verfügen sollen.

Die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der Härtefallkommission werden auf Vorschlag der in der Härtefallkommissionsverordnung genannten Behörden und Organisationen für zwei Jahre berufen. Die erstmalige Berufung fand am 22. April 2005 statt.

Am 3. Mai 2021 hat Innenminister Richter folgende Personen in die Härtefallkommission berufen:

Mitglied

Stellvertreter

auf Vorschlag

 

Herr Bernhard Böddeker

Frau Diane Gardyan

des Landkreistages Sachsen-Anhalt e. V.

 

Herr Frank Ehlenberger

Herr Alois Tappel

des Städte- und Gemeindebundes Sachsen‑Anhalt

 

Frau Tatiana Katcheishvili

Frau Liane Nörenberg

der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege im Land Sachsen-Anhalt e. V.

 

Frau Antje Arndt

Herr Prof. Erich Buhmann

des Flüchtlingsrates Sachsen-Anhalt e. V.

 

Frau Monika Schwenke

Herr Wolfgang Gerlich

der Katholischen Kirche Sachsen-Anhalt

 

Frau Petra Albert

Herr Konstantin Rost

der Evangelischen Kirchen Sachsen-Anhalt

 

Frau Susi Möbbeck

Frau Joanna Radwan-Pytlewski

des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt

Frau Christa Dieckmann

Herr Wolfgang Werner

des Ministeriums für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt

 

Innenminister Richter betonte, dass die Arbeit des Gremiums auch in Zukunft einen hohen Stellenwert haben wird.

Richter: „Die Tätigkeit in der Härtefallkommission stellt die humanitäre Säule im Aufenthaltsrecht dar, da sie den Menschen und seine ganz persönliche Lebenssituation in den Mittelpunkt der Betrachtung stellen. Diese Arbeit ist sehr anspruchsvoll, sie ist zeitintensiv und sie wird ehrenamtlich geleistet.“ Dafür sprach er seinen ausdrücklichen Dank aus.

Im Rahmen der am 6. Mai 2021 stattgefundenen konstituierenden Sitzung der Härtefallkommission wurde Frau Schwenke zur Vorsitzenden und Frau Arndt zur Stellvertreterin gewählt.

Weitere Informationen zur Härtefallkommission des Landes Sachsen-Anhalt finden Sie im Internet unter: https://mi.sachsen-anhalt.de/haertefallkommission/

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Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt


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