Polizeimeldung: 198/Prev. SAW
Salzwedel, den 27.07.2021

Polizeimeldungen

Berichtszeitraum vom 27.07.2021 bis 28.07.2021

Brand bei Mäharbeiten

27.07.2021 17:30 Uhr; Klötze – Immekath, an der K1091: Bei Mäharbeiten auf einem Roggenfeld und dem entleeren des geernteten Roggens auf einen Anhänger kam es zunächst zu einem Brand des Stoppelackers. Der Brand breitete sich dann jedoch schnell aus, so dass außer ca. 3 ha abgeernteten Roggenfeld, auch noch etwa 1,5 ha eines benachbarten Weizenfeldes und 500 qm Unterholz eines angrenzenden Waldstückes betroffen waren. Die Feuerwehr war mit 64 Kameraden und 15 Einsatzfahrzeugen vor Ort und löschte den Brand. Der Schaden soll sich auf geschätzte 2000 Euro belaufen.

 

Mit dem Audi ohne Führerschein und unter Drogen unterwegs

27.07.2021 20:40 Uhr; Ackendorf, Ackendorfer Dorfstraße: In Ackendorf wurde ein 25jähriger mit einem PKW Audi gestoppt und einer Kontrolle unterzogen. Dabei stellte sich zunächst heraus, dass er auf Grund eines bestehenden Entzuges der Fahrerlaubnis nicht im Besitz einer solchen war. Ein durchgeführter Drogentest verlief zudem positiv auf Cannabis und Kokain. Außerdem hatte er weitere Drogen dabei. Schließlich wurde auch noch festgestellt, dass die Kennzeichen gar nicht zum Fahrzeug gehörten. Nach der durchgeführten Blutprobenentnahme im Krankenhaus Gardelegen erwarten den 25jährigen mehrere Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und Kennzeichenmissbrauch.

 

Wildunfälle

27.07.2021 21:30 Uhr; Ristedt, K1117: Ein 35jähriger befuhr mit seinem PKW Skoda die K1117 von Darnebeck nach Ristedt, als er mit einem Reh zusammenprallte. Am Fahrzeug entstand dadurch ein Schaden von ungefähr 2500 Euro. Das Reh verendete an der Unfallstelle.

27.07.2021 22:40 Uhr; Brüchau, L20: Einen Zusammenstoß mit einem Reh hatte eine 19jährige mit ihrem Hyundai Tucson als sie die L20 von Neuendorf nach Brüchau befuhr. Das Reh verendete vor Ort. Am PKW blieb ein Schaden von ca. 3000 Euro zurück.

 

Geschwindigkeitskontrollen

27.07.2021 14:00 – 19:00 Uhr; Kreuzung vor Gardelegen, B71: Bei einer Geschwindigkeitskontrolle an der Kreuzung vor Gardelegen auf der B71 aus Richtung Ackendorf kommend wurden insgesamt 425 Fahrzeuge gemessen. Davon hielten sich 90 Fahrer nicht an die dort ausgeschilderte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Von diesen bekommen 58 ein Verwarngeld und 32 ein Bußgeld ausgesprochen. Der unrühmliche Spitzenreiter, welcher mit 105 km/h gemessen wurde, bekommt dazu noch ein Fahrverbot.

27.07.2021 18:15 – 20:15 Uhr; Kläden, B190: Gut 70 Fahrzeuge wurden bei einer Geschwindigkeitskontrolle in Kläden auf der B190 gemessen. Hier hielten sich 4 Fahrzeugführer nicht an die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften von 50 km/h und bekommen daher ein Verwarngeld. Das schnellste Fahrzeug wurde mit 72 km/h gemessen.

28.07.2021 08:30 – 10:00 Uhr; Kläden, B190: Bei einer weiteren Geschwindigkeitskontrolle am Folgetag hielten sich von 28 gemessenen Fahrzeugen ebenfalls 4 Fahrer nicht an die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Es wurden drei Verwarngelder und ein Bußgeld ausgesprochen. Diesmal wurde das schnellste Fahrzeug mit 75 km/h gemessen.

28.07.2021 09:00 – 12:30 Uhr; Rohrberg, Salzwedeler Straße (B248): In Rohrberg in der Salzwedeler Straße wurde eine Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt, bei der gut 350 Fahrzeuge gemessen wurden. 29 Fahrer verstießen gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Von denen nun 20 ein Verwarngeld und 9 ein Bußgeld bekommen. Der Fahrer des schnellsten Fahrzeugs, ein PKW Ford mit 84 km/h, darf auf ein Fahrverbot hoffen.

 

Betrug: Falsche Rechnung vom Amtsgericht Stendal

27.07.2021 10:00 Uhr; Arendsee: Über das elektronische Polizeirevier ging eine Anzeige ein, dass eine gemeinnützige Unternehmergesellschaft aus einem Ortsteil von Arendsee um 958,83 Euro betrogen wurde. Die Gesellschaft bekam eine Rechnung, die den Anschein erweckte, dass sie vom Amtsgericht Stendal kommen würde, für eine Eintragung in das Handelsregister. Sie enthielt alle Informationen, die das Unternehmen für die Eintragung ins Handelsregister angegeben hat. Der Rechnung lag ein vorausgefüllter Überweisungsträger bei. Erst später fiel auf, dass es sich darauf nicht um die Kontonummer des Amtsgerichtes handelte.

Die falschen Rechnungen kann man daran erkennen, dass darauf der Adler der Bundesrepublik abgebildet ist. Das Amtsgericht Stendal ist jedoch eine Landesbehörde und es müsste daher das Landeswappen zu sehen sein. Außerdem sollte die Bankverbindung überprüft werden, da Zahlungen zugunsten des Amtsgerichtes Stendal auf ein Konto der Bundesbank erbeten wird (BIC: MARKDEF1810). Weiterhin sollten auf dem Überweisungsschein keine Abkürzungen abgedruckt sein, sondern bei Empfänger sollte ausgeschrieben „Amtsgericht Stendal“ stehen.

(IR)

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