Pressemitteilung: 2020
Magdeburg, den 21.04.2020

Neuartige Betrugsmasche im Zusammenhang mit COVID-19; Warnung vor gefälschten Bußgeldbescheiden per E-Mail

Aktuell versenden Cyberkriminelle Bußgeldbescheide wegen angeblicher Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz.

Die Geschädigten erhalten  E-Mails, welche vorgeblich von einer Stadtverwaltung oder einer anderen Behörde stammen. In diesen wird mitgeteilt, dass aufgrund der Nichteinhaltung des Mindestabstandes zu einer anderen Person eine Ordnungswidrigkeit bzw. Straftat nach dem Infektionsschutzgesetz begangen wurde. Als Beweis dafür wird auf vorhandene Videoaufzeichnungen von öffentlichen Plätzen verwiesen, welche den angeblichen Verstoß dokumentieren würden. Die Täter fordern den Empfänger auf, ein Bußgeld in Form von Bitcoin auf eine in der E-Mail angegebene Bitcoin-Adresse zu überweisen.

Die Polizei stuft diese Vorgehensweise als Betrugsversuch ein und warnt eindringlich davor, auf die in derartigen E-Mails enthaltenen Forderungen einzugehen.

Der Direktor des Landeskriminalamtes, Herr Jürgen Schmökel, erklärt in diesem Zusammenhang: „Bußgeldbescheide werden nicht per E-Mail verschickt und amtliche Forderungen niemals in Form von Bitcoins erhoben.“ Das Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt empfiehlt, auf derartige E-Mails nicht zu reagieren. Keinesfalls dürfen die geforderten Beträge transferiert werden. Eine Anzeige kann bei jeder Polizeidienststelle oder online über polizei-web.sachsen-anhalt.de erstattet werden.

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