Pressemitteilung: 36/2021
Halle (Saale), den 05.08.2021

Whiteboards und andere technische Geräte im Wert von 76,5 Mio. Euro für 526 Schulen im Land

DigitalPakt: Landesverwaltungsamt zieht weitere Bilanz

Bisher konnten die Anschaffung von Laptops, Tablets und anderen technischen Geräten im Wert von über 76,5 Mio. Euro für 536 Schulen im Land bewilligt werden. Gegenüber der ersten Bilanz im November 2020 ist das eine Verdreifachung sowohl der Antragsteller als auch der Fördersumme.

„Die Digitalisierung schreitet stetig voran. Gerade die Pandemie hat es gezeigt, dass die Schulen im Land dringend mit Fördermitteln zur Verbesserung der digitalen Infrastruktur ausgestattet werden müssen, um Schritt halten zu können.“ unterstreicht der Präsident des Landesverwaltungsamtes, Thomas Pleye, die Aufgabe des Landesverwaltungsamtes und aller Beteiligten.

Das Förderprogramm „DigitalPakt Schule“, das zwischen dem Bund und den Bundesländern am 17.05.2019 vereinbart wurde, ermöglicht dem Land Sachsen-Anhalt Investitionen in die digitale Bildungsstruktur in Höhe von rund 137,5 Mio. Euro. Pro Schüler stehen 507 Euro zur Verfügung. Das Förderprogramm „DigitalPakt Schule“ ist am 1. Oktober 2019 angelaufen.

Davon fließen:

Die höchsten Förderungen bekommen die Städte Halle (Saale) und Magdeburg, da diese die höchsten Schülerzahlen im Land aufweisen.

Aber auch kleinere Bildungseinrichtungen, insbesondere von freien Trägern der anerkannten Ersatzschulen profitieren vom Förderprogramm. So bekommt das Deutsche Erwachsenen-Bildungswerk als gemeinnützige Schulträger GmbH für die „kleinste Schule“ im Land mit nur 24 Schülern, die in Wittenberg zu Pflegefachkräften ausgebildet werden, 12.190 Euro. Die Edith-Stein-Stiftung als privater Schulträger mit der höchsten Schülerzahl kann mit mehr als 1,6 Mio. Euro rechnen. In Trägerschaft der Edith-Stein-Schulstiftung des Bistums Magdeburg befinden sich vier Grundschulen (Magdeburg, Halle, Oschersleben, Haldensleben), eine Sekundarschule (Halle) und drei Gymnasien (Magdeburg, Halle, Dessau-Roßlau).

„Im Rahmen des vorgegebenen Budgets entscheiden die Schulträger eigenverantwortlich, in welche Schulstandorte mit welchem Umfang investiert werden soll.“, so der Präsident weiter.

Damit überall die notwendigen Voraussetzungen für den sinnvollen Einsatz moderner Digitaltechnik vorhanden sind, stellt das Land Sachsen-Anhalt über das Finanzministerium bis Ende 2021 allen Schulen im Land – aus Landesmitteln finanziert – einen Glasfaseranschluss im Rahmen des Projektes „Schulen ans Netz“ zur Verfügung und trägt auch bis Ende 2023 die Betriebskosten dafür.

Mit Hilfe der Fördermittel aus dem DigitalPakt können insbesondere Anzeige- und Interaktionsgeräte, digitale Arbeitsgeräte, schulgebundene Laptops, Notebooks und Tablets als mobile Endgeräte angeschafft, aber auch digitale Lehr-Lern-Infrastrukturen wie Lern- und Kommunikationsplattformen, Portale usw. geschaffen werden.

Die förderfähigen Investitionen werden mit 90% (Fördersatz) gefördert, mindestens 10% müssen die Schulträger an Eigenmitteln aufbringen.

„Nachhaltig positiv wirkt die Förderung entsprechend der Vorgabe des Bundes jedoch nur, da sie ausschließlich konzeptbezogen bewilligt wird. D. h. keine Förderung erfolgt ohne Qualifizierung des Lehrpersonals und ohne pädagogisches Konzept, denn kein Medium allein erzeugt gute Bildung.“, erklärt Pleye die Fördervorgaben.

Bis zum 31. Dezember 2021 können die Schulträger ihre Anträge beim Landesverwaltungsamt stellen. Das Geld aus dem DigitalPakt kann dann bis zum Jahr 2024 ausgezahlt werden.

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