Pressemitteilung: 347/2021
Magdeburg, den 25.08.2021

Förderanträge für das Bundesprogramm „Nationale Kultureinrichtungen“ einreichen

Die Bundesregierung fördert im Rahmen ihres Programms „Investitionen für nationale Kultureinrichtungen in Deutschland“ gezielt die kulturelle Infrastruktur in Deutschland. Durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) werden Fördermittel zum nachhaltigen Erhalt sowie zur angemessenen Profilierung national bedeutsamer und das nationale Kulturerbe prägender Kultureinrichtungen zur Verfügung gestellt.

 

Für die Umsetzung des Programms sind im Bundeshaushalt jährlich bis zu 20 Millionen Euro vorgesehen, das Land Sachsen-Anhalt erhält davon jährlich rd. 1-2 Millionen Euro an Investitionsmitteln. Der Bundesanteil beträgt grundsätzlich 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, die andere Hälfte muss durch das Land und die Antragsteller kofinanziert werden.

 

Staats- und Kulturminister Rainer Robra betonte: „Durch diese Fördermittel werden wir in die Lage versetzt, wichtige Projekte und Vorhaben in unserem Land zu verwirklichen und die Attraktivität unserer Kulturlandschaft weiter zu erhöhen. Ich danke Staatsministerin Prof. Monika Grütters für diese Unterstützung.“

 

Für die Umsetzung der Investitionen gelten folgende Grundsätze:

 

 

 

 

 

 

Die Staatskanzlei und Ministerium für Kultur bittet interessierte Einrichtungen und Projektträger ihre Fördervorschläge bis zum 15. September 2021 einzureichen.

 

Nähere Informationen bzw. die entsprechenden Antragsformulare können abgefragt werden bei der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt, Referat 61, unter der E-Mail-Adresse:

Referat_61@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

Gefördert von:

Die Bundesregierung fördert im Rahmen ihres Programms „Investitionen für nationale Kultureinrichtungen in Deutschland“ gezielt die kulturelle Infrastruktur in Deutschland. Durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) werden Fördermittel zum nachhaltigen Erhalt sowie zur angemessenen Profilierung national bedeutsamer und das nationale Kulturerbe prägender Kultureinrichtungen zur Verfügung gestellt.

 

Für die Umsetzung des Programms sind im Bundeshaushalt jährlich bis zu 20 Millionen Euro vorgesehen, das Land Sachsen-Anhalt erhält davon jährlich rd. 1-2 Millionen Euro an Investitionsmitteln. Der Bundesanteil beträgt grundsätzlich 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, die andere Hälfte muss durch das Land und die Antragsteller kofinanziert werden.

 

Staats- und Kulturminister Rainer Robra betonte: „Durch diese Fördermittel werden wir in die Lage versetzt, wichtige Projekte und Vorhaben in unserem Land zu verwirklichen und die Attraktivität unserer Kulturlandschaft weiter zu erhöhen. Ich danke Staatsministerin Prof. Monika Grütters für diese Unterstützung.“

 

Für die Umsetzung der Investitionen gelten folgende Grundsätze:

 

 

 

 

 

 

Die Staatskanzlei und Ministerium für Kultur bittet interessierte Einrichtungen und Projektträger ihre Fördervorschläge bis zum 15. September 2021 einzureichen.

 

Nähere Informationen bzw. die entsprechenden Antragsformulare können abgefragt werden bei der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt, Referat 61, unter der E-Mail-Adresse:

Referat_61@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

Gefördert von:

 

Die Bundesregierung fördert im Rahmen ihres Programms „Investitionen für nationale Kultureinrichtungen in Deutschland“ gezielt die kulturelle Infrastruktur in Deutschland. Durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) werden Fördermittel zum nachhaltigen Erhalt sowie zur angemessenen Profilierung national bedeutsamer und das nationale Kulturerbe prägender Kultureinrichtungen zur Verfügung gestellt.

 

Für die Umsetzung des Programms sind im Bundeshaushalt jährlich bis zu 20 Millionen Euro vorgesehen, das Land Sachsen-Anhalt erhält davon jährlich rd. 1-2 Millionen Euro an Investitionsmitteln. Der Bundesanteil beträgt grundsätzlich 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, die andere Hälfte muss durch das Land und die Antragsteller kofinanziert werden.

 

Staats- und Kulturminister Rainer Robra betonte: „Durch diese Fördermittel werden wir in die Lage versetzt, wichtige Projekte und Vorhaben in unserem Land zu verwirklichen und die Attraktivität unserer Kulturlandschaft weiter zu erhöhen. Ich danke Staatsministerin Prof. Monika Grütters für diese Unterstützung.“

 

Für die Umsetzung der Investitionen gelten folgende Grundsätze:

 

 

 

 

 

 

Die Staatskanzlei und Ministerium für Kultur bittet interessierte Einrichtungen und Projektträger ihre Fördervorschläge bis zum 15. September 2021 einzureichen.

 

Nähere Informationen bzw. die entsprechenden Antragsformulare können abgefragt werden bei der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt, Referat 61, unter der E-Mail-Adresse:

Referat_61@stk.sachsen-anhalt.d

 

 

 

Aktuelle Informationen bieten wir Ihnen auch auf der zentralen Plattform des Landes www.sachsen-anhalt.de, in den sozialen Medien über Twitter, Facebook, Youtube und über die Messenger-Dienste Notify und Telegram.

 

 

 

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Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg


Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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