Pressemitteilung: 44/2021
Halle (Saale), den 13.09.2021

Stiftungsgründungen nehmen langsam wieder Fahrt auf – 7 Neugründungen bereits in diesem Jahr

In das Stiftungsgeschehen in Sachsen-Anhalt kommt 2021 langsam wieder Dynamik. Das Landesverwaltungsamt als Stiftungsbehörde für die Stiftungen des bürgerlichen Rechts hat anlässlich der heute anerkannten neuen „Bürgerstiftung Bitterfeld-Wolfen“ eine Zwischenbilanz gezogen. Nachdem in den vergangenen zwei Jahren nur drei 2019 und vier 2020 Stiftungen gegründet worden waren, konnten bis September 2021 bereits 7 Stiftungen durch die Stiftungsbehörde anerkannt werden.

Der Präsident des Landesverwaltungsamtes Thomas Pleye weist immer wieder auf die Bedeutung des Stiftergedankens für die Gesellschaft hin: „Stifter sind einzelne oder mehrere Menschen, auch Institutionen oder Unternehmen, die etwas verändern und bewegen wollen und dafür einen Teil ihres Vermögens zur Verfügung stellen. Das Engagement der Stiftungen ist meist auf Dauer angelegt. Das bringt auch ein Stück Beständigkeit in unsere schnelllebige Welt.“
Heute wurde mit der Anerkennung dieser neuen Bürgerstiftung die 323. Stiftung des bürgerlichen Rechts gegründet. Sie wird nun im elektronischen Stiftungsverzeichnis des Landes Sachsen-Anhalt eingetragen, welches von Jedermann im Internet eingesehen werden kann. Insgesamt sind in Sachsen-Anhalt 350 Stiftungen registriert (siehe Tabelle).
Dies ist die 15. Bürgerstiftung in Sachsen-Anhalt.

Hintergrund und Zahlen
Das Referat Justitiariat, Stiftungen im Landesverwaltungsamt nimmt u.a. die Aufgaben der Stiftungsbehörde für die rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts mit Sitz im Land Sachsen-Anhalt wahr.

Hierzu zählen neben
- der Anerkennung neuer Stiftungen nach § 80 Abs. 2 BGB auch
- die Beratung von potentiellen Stiftern,
- die Beaufsichtigung und stiftungsrechtliche Beratung der derzeit bestehenden 323 Stiftungen einschl. ihrer Stiftungsorgane auf der Grundlage des Landesstiftungsgesetzes,
- die Führung des elektronischen Stiftungsverzeichnisses, die Erstellung von Bescheinigungen über die aktuelle Vertretungsbefugnis und
- die Prüfung der Jahresrechnungen der nicht kirchlichen 263 Stiftungen.
- Des Weiteren werden neben den eigenen amtlichen Recherchen auch Anfragen zu möglicherweise noch fortbestehenden Altstiftungen, die Feststellung ihrer Rechtsnatur bis hin zur Revitalisierung (Eintragung in das Stiftungsverzeichnis) durchgeführt und geprüft.

Zu Beginn ihrer Tätigkeit begegneten den Stiftungsbehörden nach 1990 zum Teil ungeahnte Schwierigkeiten und nicht unerhebliche Vorbehalte gegenüber der Rechtsform „Stiftung“.

Die DDR-Zeit überlebt haben nur wenige Stiftungen, einige z. T. bis in das 13. Jahrhundert zurückgehende Familienstiftungen, aber auch zum Zwecke der Armenpflege errichtete Stiftungen in kleineren Orten, die sich aus Acker-Pachterlösen finanzieren.

So manches ist seitdem erreicht worden …

Heute bestehen im Land Sachsen-Anhalt insgesamt 323 Stiftungen des bürgerlichen Rechts, darunter rund 100 revitalisierte Altstiftungen. Die älteste der reaktivierten Altstiftungen ist eine alte sogenannte Anstaltsstiftung aus dem Jahr 1151 - heute ein Alten- und Pflegeheim im Ortsteil Derenburg der Stadt Blankenburg im Landkreis Harz.

Durchschnittlich werden jährlich 40 Beratungsgespräche mit potentiellen Stiftern oder Initiatoren bei der Stiftungsbehörde geführt. Im Ergebnis werden durchschnittlich 10 Stiftungen pro Jahr anerkannt bzw. Altstiftungen revitalisiert.

Große Vermögen, die von Privatpersonen oder Unternehmen in Stiftungen eingebracht werden, gibt es im Land noch selten. Überlebt haben insbesondere die Alt-Stiftungen, die ihr Grundvermögen (Acker, Wald oder Immobilien) behalten oder zurückerhalten haben. Darüber hinaus haben mehr als ein ¼ der mit Geldkapital ausgestatteten Stiftungen ein Vermögen von lediglich bis zu 50.000 €, insgesamt etwas als mehr 2/3 der Stiftungen verfügen über ein Kapital von bis zu 500.000 €.

Die wachsende Verankerung des Stiftungsgedankens in der Bevölkerung zeigt sich auch im Land Sachsen-Anhalt insbesondere bei der Errichtung von Bürgerstiftungen oder bestimmten Förderstiftungen mit einem regionalen Zweck z.B. im Bereich der Kunst und Kultur. Zwar beginnen auch diese von Bürgern und Unternehmen einer bestimmten Gemeinde initiierten Stiftungen ihre Tätigkeit mit einem geringen Grundstockvermögen, jedoch in der Hoffnung auf spätere Zustiftungen bzw. Projekt fördernde Spenden. Das oftmals noch fehlende Kapital wird jedoch gerade in den Bürger- oder Förderstiftungen aber auch in vielen anderen im Land ansässigen kleineren Stiftungen durch das Stiften von Zeit, durch ehrenamtliches Engagement und Hingabe wettgemacht – und das meist unentgeltlich.

Schwerpunkte der Stiftungstätigkeit liegen in Sachsen-Anhalt im Bereich der Bildung und Erziehung, gefolgt von Kunst, Kultur und Denkmalschutz, den mildtätigen Zwecken sowie der Kinder- und Jugendhilfe und der Altenhilfe und -pflege.

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