Polizeimeldung: 237
Burg, den 27.09.2021

Polizeimeldungen

28.09.2021

Kriminalitäts- und Verkehrsgeschehen

 

Diebstahl

27.09.2021, Genthin Bergzower Straße

Bislang unbekannte Täter entwendeten einer 84-jährigen Genthinerin am 27.09.2021 in der Zeit zwischen 13:00 und 13:30 Uhr während eines Einkaufs in einem Supermarkt in der Bergzower Straße in Genthin das Portemonnaie aus ihrer Umhängetasche, welche sie während des Einkaufs über der Schulter trug. Das Fehlen bemerkte die Geschädigte erst, als Sie ihren Einkauf an der Kasse bezahlen wollte. In der Geldbörse befanden sich neben Bargeld noch diverse Dokumente und die EC-Karte. Die polizeilichen Ermittlungen im Bereich des Tatortes blieben vorerst ergebnislos. Zeugen werden gebeten, sich bei der Polizei in Genthin oder unter 03921/920-0 zu melden.

 

 

Drogen im Straßenverkehr

27.09.2021, 16:24 Uhr, Burg OT Reesen, Gütterweg

Aufgrund technischer Mängel am seinem Fahrzeug wurde ein 29-jähriger Georgier in Reesen einer Kontrolle unterzogen. Dieser befuhr zu diesem Zeitpunkt die B1 aus Genthin kommend in Richtung Burg. Im Zuge der Kontrolle wurde bei dem Fahrzeugführer ein freiwilliger Drogenschnelltest durchgeführt. Dieser zeigte ein positives Ergebnis auf Opiate und Cannabis. Bei dem Betroffenen wurde eine Blutprobenentnahme durchgeführt und ihm die Weiterfahrt untersangt. Ein Bußgeldverfahren wurde eingeleitet.

 

 

PKW im Landschaftsschutzgebiet versenkt

27.09.2021, 12:55 Uhr, Elbe-Parey OT Derben, Im Busch

Am gestrigen 27.09.2021 erhielt das Polizeirevier Jerichower Land Mitteilung darüber, dass man einen PKW aus einem See in Derben geborgen hat.

Durch die eingesetzten Beamten wurde vor Ort ein PKW VW ohne amtliche Kennzeichen festgestellt, welcher seit längerer Zeit stillgelegt ist. Am Fahrzeug konnten Beschädigungen festgestellt werden, die offensichtlich auf einen Unfall zurückzuführen sind.

Wie lange das Fahrzeug schon in dem See lag, kann gegenwärtig nicht gesagt werden und ist Bestandteil der Ermittlungen. Durch eine hinzugezogene Mitarbeiterin des Landkreises, Fachbereich Umwelt, wurde vor Ort eingeschätzt, dass eine nachhaltige Verunreinigung des Gewässers ausgeschlossen werden kann. Dennoch wurde darauf hingewiesen, dass sich der See in Mitten eines Ackers in einem Landschaftsschutzgebiet befindet. Das Befahren eines Landschaftsschutzgebietes mit Kraftfahrzeugen ist verboten und stellt zudem eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgrund einer zugrundeliegenden Umweltstraftat aufgenommen.

 

 

Sturm, PHK

 

 

 

 

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