MJ berichtete im Landtag zu Fragen des Postverkehrs im Justizvollzug
Magdeburg. Das Justizministerium hat in der heutigen Sitzung des Rechtsauschusses zum verfassungsrechtlichen und vollzugrechtlichen Rahmen hinsichtlich des Postverkehrs von Gefangenen berichtet. Anlass war die auch in der Öffentlichkeit geführte Debatte um den Briefverkehr des inhaftierten Halle-Attentäters.
Dabei wurde zunächst das Spannungsfeld zwischen den Auskunftsrechten der Abgeordneten des Landtages und dem durch das Grundgesetz und die Landesverfassung geschützten Briefgeheimnis von Gefangenen erörtert.
Straf- und vollzugsrechtliche Detailfragen waren Gegenstand eines sich unmittelbar anschließenden vertraulichen Sitzungsteils.
Justizministerin Franziska Weidinger betonte im Anschluss, im Rahmen der von ihr angestrebten Transparenz werde das MJ auch bei weiterer Befassung mit diesem Thema im Landtag Rede und Antwort stehen.
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