Pressemitteilung: 47/2021
Halle (Saale), den 29.09.2021

Stiftungslandschaft in Sachsen-Anhalt erhält Zuwachs – Landesverwaltungsamt erkennt neue Stiftung an

In das Stiftungsgeschehen in Sachsen-Anhalt kommt 2021 langsam wieder Dynamik. Das Landesverwaltungsamt als Stiftungsbehörde für die Stiftungen des bürgerlichen Rechts hat anlässlich der am 28. September anerkannten neuen „Stiftung Erdheilungsplätze“ eine Zwischenbilanz gezogen. Nachdem in den vergangenen zwei Jahren nur drei 2019 und vier 2020 Stiftungen gegründet worden waren, konnten bis September 2021 bereits 8 Stiftungen durch die Stiftungsbehörde anerkannt werden.

Der Präsident des Landesverwaltungsamtes Thomas Pleye weist immer wieder auf die Bedeutung des Stiftergedankens für die Gesellschaft hin: „Stifter sind einzelne oder mehrere Menschen, auch Institutionen oder Unternehmen, die etwas verändern und bewegen wollen und dafür einen Teil ihres Vermögens zur Verfügung stellen. Das Engagement der Stiftungen ist meist auf Dauer angelegt. Das bringt auch ein Stück Beständigkeit in unsere schnelllebige Welt.“
Heute wurde mit der Anerkennung dieser neuen Stiftung die 324. Stiftung des bürgerlichen Rechts gegründet. Sie wird nun im elektronischen Stiftungsverzeichnis des Landes Sachsen-Anhalt eingetragen, welches von Jedermann im Internet eingesehen werden kann. Insgesamt sind in Sachsen-Anhalt 351 Stiftungen registriert (siehe Tabelle).
Die Stiftungslandschaft ist mit dieser Anerkennung noch vielfältiger geworden. Die „Stiftung Erdheilungsplätze“ hat sich dem Klimaschutzgedanken verschrieben und übernimmt Flächen in ihr Eigentum oder ihre Verwaltung und gibt sie an die Natur zurück. Erdheilungsplätze erhöhen die Möglichkeiten für eine natürliche Entwicklung. Sie werden nicht kommerziell genutzt, sondern ökologisch aufgewertet. (Siehe auch PM Nr. 46)

Hintergrund und Zahlen

Das Referat Justitiariat, Stiftungen im Landesverwaltungsamt nimmt u.a. die Aufgaben der Stiftungsbehörde für die rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts mit Sitz im Land Sachsen-Anhalt wahr.

Hierzu zählen neben

Während in den vergangen zwei Jahren relativ wenige Anträge auf Anerkennungen vorlagen,
z.B.:
2019 - Anerkennung von 3 Stiftungen des bürgerlichen Rechts
2020 - Anerkennung von 4 Stiftungen des bürgerlichen Rechts
sind im Jahr 2021 bisher schon 8 Stiftungen des bürgerlichen Rechts (siehe 2. Tabelle) anerkannt worden.

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