Pressemitteilung: 56/2021
Halle (Saale), den 04.11.2021

Landesverwaltungsamt illegalem Müll auf der Spur

Rund 300 Tonnen illegaler Abfälle und rund 80 alte Elektroaltgeräte konnte das Landesverwaltungsamt in den letzten Monaten sicherstellen und somit verhindern, dass diese Abfälle nicht ordnungsgemäß entsorgt werden.

„Das ist ein kleiner Erfolg, der vor allem der engagierten Arbeit unserer Kontrolleure und der sehr engen Zusammenarbeit der einzelnen Behörden zu verdanken ist. Allerdings zeigt dies auch, dass Firmen immer wieder Wege suchen und teilweise auch finden, um Müll billig und auf illegale Weise loszuwerden.“, resümiert der Präsident des Landesverwaltungsamtes Thomas Pleye.

Das Landesverwaltungsamt ist zuständig für die Kontrolle der grenzüberschreitenden Abfallverbringung in Sachsen-Anhalt und stößt dabei immer öfter auf illegale Tätigkeiten. So wird häufig entdeckt, dass notifizierungspflichtiger Abfall als so genannter „grüner Abfall“ deklariert wird, welcher anschließend ohne entsprechende Genehmigung ins Ausland verbracht werden soll.

Die in diese Kontrollprozesse involvierten Behörden wie BAG, Zoll, Polizei, Landesverwaltungsamt und die ausländischen adäquaten Ämter arbeiten dabei sehr eng zusammen und können durch dieses Netzwerk stringent und letztendlich auch erfolgreich gegen illegale Abfallverbringung vorgehen.

So konnten Kollegen aus Hamburg einen Container mit 69 gebrauchten FCKW-haltigen Kühlgerate, 8 FCKW-haltigen Kompressoren identifizieren und verhindern, dass diese umweltschädliche Fracht nach Afrika gelangt. Aber auch Batterieteile, Eisenstaub- Kunststoff- und Gummiabfälle, insgesamt 300 Tonnen, die als grüne Abfälle deklariert waren, konnten auf ihrem Weg aus Sachsen-Anhalt oder über die deutsche Grenze abgefangen werden.

„Illegaler Müll wird nicht sachgerecht entsorgt, sondern landet in der Regel ungeschützt in der Erde und verursacht dadurch Umweltschäden. Jede erfolgreich verhinderte illegale Müllerverbringung ist ein Beitrag zum Umweltschutz.“, so Pleye abschließend.

Im Jahr 2021 wurden beim Landesverwaltungsamt 140 Notifizierungsanträge zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung gestellt. Davon unabhängig wurden 57 verdächtige Abfallverbringungen identifiziert und kontrolliert, wovon sich 13 als illegal herausstellten. Diese werden bei der jeweils zuständigen Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht. Die Verursacher sind in diesen Fällen aufgefordert, die Abfälle regulär und ordnungsgemäß zu entsorgen.

Hintergrund

Das Landesverwaltungsamt ist als obere Abfallbehörde u. a. für die Kontrolle und Überwachung der grenzüberschreitenden Abfallverbringung zuständig. Das bedeutet, dass einerseits die Abfallströme, welche aus Sachsen-Anhalt exportiert werden, andererseits auch die Abfallströme, welche nach Sachsen-Anhalt importiert werden, regelmäßiger Kontrolle unterliegen. Dies wird auf der Grundlage der Verordnung (EG) 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über Verbringung von Abfällen durchgeführt. Das Landesverwaltungsamt vollzieht an dieser Stelle die europäische Verordnung, die in dem ersten Erwägungspunkt aufführt: „Wichtigster und vorrangiger Zweck und Gegenstand dieser Verordnung ist der Umweltschutz; ihre Auswirkungen auf den internationalen Handel sind zweitrangig.“ Somit ist das konkrete Ziel gesetzt, welches auch seitens des Landesverwaltungsamtes bei der Überwachung und Kontrolle der Verbringung von Abfällen aktiv verfolgt wird.

Impressum:


Landesverwaltungsamt
Pressestelle
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)
Tel: +49 345 514 1244
Fax: +49 345 514 1477

Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

Anhänge zur Pressemitteilung