Pressemitteilung: 27/2021
Magdeburg, den 16.11.2021

Urteil erwartet: Sicherungsverfahren Mord in Quedlinburg

Urteil erwartet: Sicherungsverfahren Mord in Quedlinburg 21 Ks 853 81194/20 (5/21) – 1. Strafkammer In dem am 5. Juli 2021 begonnenen Prozess wird für Freitag, den 19.11.2021 um 10.00 Uhr, Saal nach Aushang die Verkündung des Urteils erwartet. Hintergrund: Dem 49-jährigen Beschuldigten wird vorgeworfen am 31.08.2020 in Quedlinburg am frühen Abend einen ihm bekannten 73 Jahre alten Mann auf dem Nachhauseweg abgepasst zu haben. Er soll dann dem Opfer mehrfach mit einer Pistole in den Rücken geschossen haben, so dass der Mann verstarb. Es bestehen Anhaltspunkte dafür, dass der Beschuldigte aufgrund einer psychischen Erkrankung schuldunfähig ist. Sollte er schuldunfähig sein, ihm die Tat nachgewiesen werden und er für die Allgemeinheit gefährlich sein, kommt eine dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht. Im Ermittlungsverfahren hat sich der Beschuldigte zu den Tatvorwürfen nicht geäußert. Er ist derzeit vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Im Ermittlungsverfahren hat der Beschuldigte die Tat bestritten. Löffler

Impressum:
Landgericht Magdeburg
Pressestelle
Halberstädter Str. 8
39112 Magdeburg
Tel: 0391 606-2061 oder -2142
Fax: 0391 606-2069 oder -2070
Mail: presse.lg-md@justiz.sachsen-anhalt.de
Web: www.lg-md.sachsen-anhalt.de

Anhänge zur Pressemitteilung