Pressemitteilung: 57/2021
Halle (Saale), den 22.11.2021

Überschwemmungsgebiet Wipper mit Liethe

Öffentliche Auslegung von 22.11.2021 bis einschließlich 23.12.2021

Einwände bis 10.01.2022 möglich

 

Für das Gewässer Wipper mit Liethe vom Flusskilometer km 1+363 bis km 66+545 soll zur Gewährleistung des Hochwasserschutzes ein Überschwemmungsgebiet festgesetzt werden.

Als Überschwemmungsgebiet werden gemäß dem Wassergesetz (§ 76 Abs. 2 WHG) Flächen festgesetzt, in denen statistisch einmal in 100 Jahren ein Hochwasserereignis zu erwarten ist (HQ 100). Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt stellt die Überschwemmungsflächen dem Landesverwaltungsamt als Grundlage für die Erarbeitung und Visualisierung der Gebietskarten zur Verfügung. Die Ermittlung erfolgt im Ergebnis einer hydrodynamischen Modellierung und gibt die tatsächliche Situation wieder, die sich bei einem Hochwasser (HQ 100) einstellen würde.

Ab dem 22.11.2021 bis einschließlich 23.12.2021 haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, den Verordnungsentwurf und die Überschwemmungsgebietskarten im Landesverwaltungsamt einzusehen:

 

Landesverwaltungsamt

Dessauer Str. 70

Zimmer 200

06118 Halle (Saale)

 

Mo. – Do. von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 15:00 Uhr

Fr. und vor gesetzlichen Feiertagen von 09:00 bis 12:00 Uhr

 

Der Verordnungsentwurf sowie die Grenzen des Überschwemmungsgebietes können mit Beginn der Auslegung auch auf der Internetseite des Landesverwaltungsamtes unter folgender Adresse abgerufen werden:

www.lvwa.sachsen-anhalt.de/service/ueberschwemmungsgebiete/

 

Damit Bürger, die nicht über einen Internetzugang verfügen, ebenfalls die Möglichkeit haben den Verordnungsentwurf einzusehen, wurde dem Landkreis Mansfeld-Südharz und dem Salzlandkreis sowie den betroffenen Städten und Gemeinden Link, unter welchem die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung stehen, übermittelt.

Die bereitgestellten Daten werden bei den nachfolgenden Stellen während der Dienststunden öffentlich ausgelegt:

 

Landkreis Mansfeld-Südharz

Umweltamt

Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22      

06526 Sangerhausen

 

Stadt Sangerhausen

Markt 7a        

06526 Sangerhausen

 

Stadt Mansfeld

Lutherstraße 9           

06343 Mansfeld

 

Stadt Arnstein

Eislebener Chaussee 2

06456 Arnstein OT Quenstedt

 

Stadt Hettstedt

Markt 1-3       

06333 Hettstedt

 

 

 

Salzlandkreis 

FD Natur und Umwelt

Karlsplatz 37  

06400 Bernburg (Saale)

 

Stadt Aschersleben

Markt 1          

06449 Aschersleben

 

Stadt Staßfurt

Hohenerxlebener Straße 12 

39418 Staßfurt

 

Verbandsgemeinde Saale-Wipper

Platz der Freundschaft 1   

39439 Güsten

 

Stadt Bernburg (Saale)

Schlossgartenstraße 16        

06406 Bernburg (Saale)

 

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann sich bis spätestens zwei Wochen nach dem Ende der Auslegungsfrist, d.h. bis einschließlich zum Montag, den 10.01.2022, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Oberen Wasserbehörde (Landesverwaltungsamt) äußern.

 

Impressum:


Landesverwaltungsamt
Pressestelle
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)
Tel: +49 345 514 1244
Fax: +49 345 514 1477

Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

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