Polizeimeldung: 287/2021
Köthen, den 29.11.2021

Polizeimeldung

Berichtszeitraum vom 28.11. - 29.11.2021

Verkehrslage

Verkehrsunfall mit Wild

In der Ortslage Pouch kam es am 28.11.2021 um 17:50 Uhr zu einer Kollision zwischen einem Rehwild und einem PKW Honda. Als der 63-Jährige mit ihrem PKW die B 100 von Mühlbeck i.R. Pouch befuhr, wechselte plötzlich ein Reh die Fahrbahn und stieß mit dem PKW zusammen. Infolgedessen verendete das Wildtier vor Ort und am PKW entstand ein Sachschaden in Höhe von ca. 1000€.

Verkehrsunfall mit Wild

Am 29.11.2021 gegen 06:15 Uhr kam es zu einem Verkehrsunfall mit Sachschaden in der Ortslage Sandersdorf. Der 30-Jährige Führer eines PKW VW befuhr die K 2069 von Heideloh nach Sandersdorf. Dabei kreuzte ein Reh die Fahrbahn und kollidierte mit dem PKW des Fahrzeugführers. Es entstand Sachschaden am PKW VW in Höhe von ca. 1000€. Das Reh verendete an der Unfallstelle.

Verkehrsunfall mit Wild

Kurze Zeit später kam es zu einem Zusammenstoß zwischen einem PKW Ford und einem Wildtier am 29.11.2021 um 06:40 Uhr, ebenfalls in der Ortslage Sandersdorf. Der 22-Jährige Führer des PKW befuhr die K 2069 von Sandersdorf i.R. Heideloh als plötzlich ein Wildschein die Fahrbahn überquerte. In Folge der Kollision zwischen dem PKW und dem Wildschein entstand ein Sachschaden in Höhe von ca. 3000€.

Fahren unter der Wirkung von alkoholischen Getränken

Am 29.11.2021 gegen 05:50 Uhr meldete ein Zeuge, dass in der Ortslage Köthen ein PKW Skoda die Straße am Bahnhofsvorplatz in starken Schlangenlinien befährt. Um die Verkehrstüchtigkeit des Fahrzeugführers zu überprüfen, wurde der Fahrzeugführer an der Tankstelle in der Leipziger Straße festgestellt und dieser einer Verkehrskontrolle unterzogen. Nach einem freiwillig durchgeführten Atemalkoholtest ergab sich ein Wert von 1,47 Promille bei dem 50-jährigen Fahrzeugführer. Es erfolgte eine beweiserhebliche Blutprobenentnahme, der Führerschein wurde sichergestellt und die Weiterfahrt mit fahrerlaubnispflichtigen Fahrzeugen untersagt. Ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes des Führens eines Kraftfahrzeuges unter dem Einfluss von alkoholischen Getränken wurde eingeleitet.

 

Kriminalitätslage

Diebstahl von amtlichen Kennzeichen

In der Tatzeit zwischen dem 27.11.2021 20:30 Uhr – 28.11.2021 14:30 Uhr ereignete sich eine Diebstahlshandlung in Bitterfeld. Ein unbekannter Täter entwendete die vordere und hintere Kennzeichentafel eines PKW Peugeot, als dieser in der Dessauer Straße parkte. Der Schaden beläuft sich auf ca. 100€. Wer Hinweise zur Tathandlung geben kann, wird gebeten, sich mit dem Revierkommissariat Bitterfeld- Wolfen unter der Telefonnummer 03493/301-0 oder unter der E- Mail- Adresse efst.prev-abi@polizei.sachsen-anhalt.de  mit der Polizei in Verbindung zu setzen.

Sachbeschädigung am Kfz

In Zerbst in der Lüttge Brüderstraße wurde in der Nacht vom 27.11.2021 zum 28.11.2021 ein PKW Renault beschädigt indem ein oder mehrere unbekannte(r) Täter augenscheinlich einen Feuerwerkskörper im Frontbereich des genannten PKW anzündeten, wodurch dieser einen Sachschaden in Höhe von ca. 550€ davontrug. Die Personen, die Auskunft zum Sachverhalt geben können, werden gebeten, sich im Revierkommissariat Zerbst unter Tel.: 03923/ 716-0 zu melden. Es kann auch die E- Mail Adresse efst.prev-abi@polizei.sachsen-anhalt.de genutzt werden.

Sachbeschädigung durch Graffiti

In der Ortslage Görzig wurden in der Tatzeit vom 27.11.2021 19:30 Uhr – 28.11.2021 12:00 Uhr mehrere Objekte mittels Graffiti beschmiert. Bei den Objekten handelt es sich u.a. um Verkehrsschilder, Telekommasten und Fensterscheiben eines leerstehenden Wohnhauses. Der Sachschaden kann derzeit nicht beziffert werden. Ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet.

Fahndungserfolg eines Fahrrads

Die Kontrolle eines Fahrradfahrers wurde am 28.11.2021 um 23:45 Uhr in Zerbst in der Straße „Zur Nuthe“ durchgeführt. Dabei erfolgte die Überprüfung des mitgeführten Fahrrades eines 39-Jährigen. Es stellte sich heraus, dass das Fahrrad aus einer Diebstahlshandlung stammte und zur Fahndung ausgeschrieben war. Der Fahrzeugführer konnte keinen Eigentumsnachweis vorlegen. Die Sicherstellung dessen resultierte und ein Strafverfahren gegen den Fahrzeugführer wurde eröffnet.

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