Neue Ansprechstellen für Arbeitgeber Sie sollen Unterstützung bei der Integration von behinderten Menschen auf den ersten Arbeitsmarkt leisten
In Sachsen-Anhalt gibt es derzeit rund 4.400 private und öffentliche Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die mit mehr als 20 Beschäftigten zu den beschäftigungspflichtigen Unternehmen gehören. Rund 1.400 von ihnen erfüllen ihre gesetzliche Verpflichtung, mindestens 5 Prozent ihrer sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen bzw. denen Gleichgestellten zu besetzen.
Mit dem Teilhabestärkungsgesetz will der Bundesgesetzgeber die Teilhabechancen für Menschen mit Behinderungen weiter verbessern. Um mehr Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber für die Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu gewinnen, werden ab 2022 von den Integrations- bzw. Inklusionsämtern in allen Bundesländern „Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber“ nach § 185a SGB IX eingerichtet.
Sie sollen proaktiv Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes unterstützen und zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen informieren und beraten. Ziel ist die Schaffung eines flächendeckenden, trägerunabhängigen Netzwerkes. Die Finanzierung der „Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber“ erfolgt über Mittel der Ausgleichsabgabe.
Die neue gesetzliche Aufgabe ist den Integrationsämtern übertragen worden, die wiederum Integrationsfachdienste oder andere geeignete Träger beauftragen. In Sachsen-Anhalt wird die Aufgabe zunächst den Integrationsfachdiensten übertragen.
Sie werden ab dem 01.01.2022
- Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ansprechen und diese für die Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen sensibilisieren,
- Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern als trägerunabhängige Lotsen bei Fragen zur Ausbildung, Einstellung, Berufsbegleitung und Beschäftigungssicherung von schwerbehinderten Menschen zur Verfügung stehen und
- Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei der Stellung von Anträgen bei den zuständigen Leistungsträgern unterstützen.
Die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bei den vier regional in Sachsen-Anhalt tätigen Integrationsfachdiensten sind:
IFD Halle-Merseburg:
Frau Anika Sperlich, Tel.: 03461/43 25 07, E-Mail: sperlich@ifd-halle-merseburg.de
IFD Magdeburg-Stendal:
Herr Tobias Lösch, Tel.: 03931/49 28 73, E-Mail: loesch@ifd.derwegev.de
IFD Wittenberg-Dessau:
Frau Anke Becker, Tel.: 03496/7003721, E-Mail: ifd-becker@bvwb-ggmbh.de
IFD Halberstadt-Sangerhausen:
Frau Laura Schulz, Tel.: 03941/ 5 95 44 90, E-Mail: schulz.ifd@asb-salzlandkreis.de.
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