Pressemitteilung: 008/2022
Magdeburg, den 29.01.2022

Konsultationsvereinbarung

Planungssicherheit für Kommunen erhöht – Umgang mit übertragenen Bundesaufgaben vereinbart

Das Land Sachsen-Anhalt darf Bundesaufgaben nur an die Kommunen übertragen, wenn die Mehrkosten zuvor ermittelt und deren Deckung geregelt wird. Dies gilt sowohl für neue Aufgaben als auch für Änderungen bei bereits übertragenen Aufgaben. Darauf hat sich die Landesregierung mit den kommunalen Spitzenverbänden verständigt.

Damit ist klar formuliert, dass der sogenannte Konnexitätsgrundsatz aus Artikel 87 Absatz 3 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt nun auch für übertragene Bundesaufgaben angewendet wird. Konkret wurde die Konsultationsvereinbarung aktualisiert, die es seit Herbst 2007 gibt und die seither mehrmals angepasst wurde.

Innenministerin Dr. Tamara Zieschang: „Mit der neuen Konsultationsvereinbarung schaffen wir verlässliche Spielregeln für unsere Kommunen. Erstmals ist klar festgehalten, dass ein finanzieller Ausgleich zu erfolgen hat, wenn Bundesaufgaben an die Kommunen übertragen oder bestehende Bundesaufgaben erweitert werden. Kurz gesagt gilt: Wer bestellt, muss auch bezahlen.“

Präsident Michael Ziche, Landkreistag Sachsen-Anhalt: „Wir begrüßen die jetzt erreichte Klarstellung, weil die Landkreise mangels eigener Steuereinnahmen neben einem auskömmlichen Finanzausgleich zwingend auf die strikte Einhaltung des Konnexitätsprinzips bei allen Landes- und Bundesgesetzen angewiesen sind.“

Auch Bernward Küper, Landesgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt, begrüßt die Schärfung der Konsultationsvereinbarung. Diese soll Städte und Gemeinden u.a. vor Steuererhöhungen zur Finanzierung nicht durch sie veranlasster Kostenbelastungen schützen. „Es kommt nun vor allem darauf an, die Vereinbarung in der täglichen Praxis mit Leben zu füllen.“  appellierte Küper an die gesamte Landesregierung.

Hintergrund:

Die Vereinbarung über ein Konsultationsverfahren, kurz Konsultationsvereinbarung, zwischen der Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden wurde erstmals 2007 unterzeichnet und veröffentlicht. Mit der neuen Fassung wird eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 2020 kommunalfreundlich umgesetzt.

Darin vereinbarten die Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbände regelmäßige Beratungen und gegenseitige Abstimmung zu Themen, die gemeinsam für die Haushaltssituation von Land und Kommunen von Bedeutung sein können.

Zudem wurden die Grundsätze der Kostenfolgeabschätzung einvernehmlich geregelt für Fälle, in denen Aufgabenübertragungen oder die Erweiterung bestehender Aufgaben finanzielle Mehrbelastungen bei den Kommunen verursachen. Ziel ist es, die Interessen zwischen Land und Kommunen bei allen finanzrelevanten Fragen mit kommunalem Bezug fair miteinander abzuwägen.

Zentrales Beratungsgremium für diese Konsultationsverfahren ist die Finanzstrukturkommission. Ihr gehören die Ministerin für Inneres, Dr. Tamara Zieschang, der Minister für Finanzen, Michael Richter, sowie Vertreter der Staatskanzlei, des Städte- und Gemeindebunds und des Landkreistages an.

 

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