Pressemitteilung: 05/2022
Magdeburg, den 02.02.2022

Mobile Luftreiniger: Fristen verlängert

Das Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt hat die Schulträger darüber informiert, dass die Frist für die Beantragung von Fördermitteln aus der Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarungen „Mobile Luftreiniger 2021“ verlängert wurde.

Zudem teilte die Bundesregierung mit, dass die Fristen für die Mittelbindung und die Auszahlung der Bundesmittel ebenfalls um drei Monate verlängert werden können.

Übersicht zur verlängerten Terminkette:

Hintergrund:

Die Bundesregierung hat im Juli 2021 beschlossen, die Länder bei der Verbesserung des Infektionsschutzes in Schulen und Kindertageseinrichtungen und beim Einsatz von mobilen Luftreinigern finanziell zu unterstützen. Mit der Verwaltungsvereinbarung stellt der Bund den Ländern Mittel in Höhe von insgesamt bis zu 200 Millionen Euro zur Verfügung. Sachsen-Anhalt erhält davon 5,4 Mio. Euro, die landesseitig in gleicher Höhe kofinanziert werden. Antragsberechtigt sind allgemeinbildende Schulen sowie Kindertageseinrichtungen, Horte und Kinderpflegestellen in öffentlicher oder freier Trägerschaft.

In der Verwaltungsvereinbarung ist festgelegt, dass eine Förderung für die Beschaffung mobiler Luftreinigungsgeräte nur für schlecht zu belüftende Räume (Kategorie 2 der Klassifikation des Umweltbundesamts) in Frage kommt.

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